Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 20-13735

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Immer wieder werden im Rahmen von Hochzeiten weiße Tauben fliegen gelassen. Dazu empfiehlt das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation folgendes: [1]

Der Auflass von Hochzeitstauben auf dem Gebiet der Kommune sollte in einer geeigneten Verordnung der Kommune nur unter Auflagen genehmigungs- oder anmeldepflichtig gestellt und nur mit Brieftauben aus der näheren Umgebung erlaubt werden. Um eine spätere Zuordnung von Fundtieren sicher zu gewährleisten, bieten sich eine Kennzeichnungspflicht und eine Nachweispflicht des Taubenverleihs darüber, welche Tiere (Ring-Nummern) verwendet werden sollen, an.“

Dazu haben wir folgende Fragen:

  • Wie oft werden in Braunschweig Hochzeitstauben fliegen gelassen und wie setzt die Stadt Braunschweig die Empfehlungen des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum Auflass von Hochzeitstauben um?

Im Fall von Fundtieren:

  • Sind die in Braunschweig aufgelassenen weißen Tauben beringt bzw. gibt es die Verpflichtung, nur beringte weiße Tauben in Braunschweig fliegen zu lassen, so dass Fundtiere zugeordnet werden können?
  • Wenn nicht: Gibt es Schätzungen der Stadt Braunschweig, durch wie viele Hochzeitstauben – die nicht nach Hause fanden oder verbracht werden konnten – die Population der Stadttauben anstieg?

Quellen:

[1] https://www.ml.niedersachsen.de/download/150761/ S. 17 Punkt 9
 

 

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