Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-10514-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Gehwegsanierung Nahestraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt
|
Entscheidung
|
|
|
|
24.06.2020
|
Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Der Beschluss des Stadtbezirksrates 221 vom 05.06.2019 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG), „Der Stadtbezirksrat 221 beschließt, dass die öffentlichen Gehwege der nordwestlichen Nahestraße und der Lippestraße zwischen Rheinring und Almestraße grundlegend (Baumfällungen und -neupflanzungen, Plattenbelag statt Mineralgemisch) erneuert werden müssen.“ wird aufgehoben.
Vor dem Haus Nahestraße 21 auf ca. 20 m Länge bis zu dem Garagenhof werden zwei Bäume gefällt und der Gehweg wird mit Platten belegt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Satz 3 NKomVG i. V. m. § 16 Abs. 1 Nr. 6 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Änderung der Nahestraße einschl. der Fällung der Bäume um eine Angelegenheit, die auf den Stadtbezirksrat per Hauptsatzung übertragen wurde, da die Bedeutung der Nahestraße nicht über den Stadtbezirk hinausgeht.
Anlass
Seit 2012 wurden die Gehwege in der Nahestraße sukzessive entsiegelt, um potentielle Gefahrstellen durch hochstehende Gehwegplatten zu beseitigen. Schadensursächlich war eine nahezu vollständige Durchwurzelung des Oberbaus durch die im Straßenraum vorhandenen, flachwurzelnden Robinien. Durch die Wurzeln wurden die vorhandenen Gehwegplatten hochgedrückt, so dass Unfallgefahrstellen entstanden. Die Verwaltung hat den Plattenbelag in Teilbereichen des Gehweges der Nahestraße entfernt und durch eine ungebundene Oberfläche ersetzt. In der Abwägung der Interessenslagen zwischen einem plattierten Gehweg und dem Erhalt der Bäume, wurde dem Erhalt der Bäume eine höhere Bedeutung beigemessen. Der Zustand der entsiegelten Gehwegbereiche ist auch Jahre nach der Herstellung gut. Die Flächen sind eben und gut begehbar, entsprechen allerdings nicht dem „gewohnten“ Erscheinungsbild eines Gehweges mit Plattenbelag. Durch die ungebundene Oberfläche bestehen Einschränkungen im Hinblick auf die Sauberkeit bei schlechten Wetterlagen. Seitdem gab es immer wieder Anfragen die ungebundenen Oberflächen mit einem Plattenbelag zu befestigen.
Ortstermine
Zum Thema Gehwegsanierung fanden in der Nahestraße mittlerweile sechs Ortstermine des Stadtbezirksrates und der Verwaltung statt. Vor Ort wurde festgestellt, dass sich die wassergebundene Decke der Gehwege in einem guten Zustand befindet. Die Bäume sind standsicher und vital, die Fahrbahndecke befindet sich in einem sehr guten Zustand. Der Stadtbezirksrat wünscht jedoch weiterhin die Fällung der Bäume und die Herstellung eines Gehweges mit Plattenbelag.
Kompromisslösung
In Gesprächen mit Herrn Bezirksbürgermeister Römer und nach Rücksprache der Verwaltung und von Herrn Römer mit Anliegern konnte ein Kompromiss gefunden werden. Im Ergebnis werden vor dem Haus Nahestraße 21 auf ca. 20 m Länge bis zu dem Garagenhof zwei Bäume gefällt und der Gehweg mit Platten belegt.
Weitergehende Arbeiten dieser Art sollen ausdrücklich nicht erfolgen.
Sollten sich Schäden in anderen Bereichen ergeben, werden diese in der bisherigen bewährten Vorgehensweise beseitigt.
Finanzierung
Die Kosten für die Maßnahme werden auf ca. 15.000 Euro geschätzt. Die Baumaßnahme kann über die Maßnahmennummer 4S.66006.02.505 Betrieb- und Unterhaltung von Gemeindestraßen finanziert werden.
Die Maßnahme wird im dritten Quartal 2020 umgesetzt.
Diese und die weiteren über Jahre durchzuführenden Teilmaßnahmen in der Nahestraße sind erst nach Abschluss des gesamten Straßenzuges ausbaubeitragspflichtig.
Ein umfasssender Ausbau ist aber nicht vorgesehen, sodass bis auf Weiteres keine Ausbaubeitragspflichten entstehen.
