Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 19-11985-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Westlichen Ringgebiet
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Benscheidt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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zur Kenntnis
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30.06.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 17.10.2019 wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.: Die Umsetzung bzw. Förderung der Elektromobilität durch Kommunen im Allgemeinen und die Stadt Braunschweig im Besonderen besteht vorrangig aus der Bereitstellung von Ladesäulen im öffentlichen Raum. An diesen Ladesäulen wird voraussichtlich jedoch nur ein Teil des zu erwartenden Ladebedarfs anfallen.
So wird in der Fachwelt weitgehend einheitlich davon ausgegangen, dass ca. 40 % des zukünftigen Ladebedarfs auf privaten Flächen zu Hause sowie weitere ca. 40 % auf privaten Flächen beim Arbeitgeber gedeckt werden, da hier in den meisten Fällen lange Standzeiten bestehen. Die verbleibenden ca. 20 % des zukünftigen Ladebedarfs verteilen sich mit ca. 10 % auf Versorgungs- und Freizeiteinrichtungen mit entsprechenden Stellplätzen auf privaten Flächen wie beispielsweise Supermärkte und Einkaufszentren, Sportstätten und Fitnessstudios, Ärzte und Gesundheitseinrichtungen, Kinos und weitere Kultureinrichtungen sowie mit ebenfalls ca. 10 % auf den öffentlichen Straßenraum.
Um den im öffentlichen Straßenraum anfallenden Ladebedarf decken zu können, wurden in Braunschweig im Rahmen des Schaufensterprojektes Elektromobilität insgesamt 17 Schnellladesäulen mit 36 Ladepunkten errichtet und in Betrieb genommen. Diese wurden gezielt vorrangig in der Kernstadt positioniert, da hier die Möglichkeiten zur Errichtung auf privaten Flächen im Vergleich zu den umliegenden Ringgebieten, Stadtbezirken und Ortsteilen am stärksten eingeschränkt sind. Weiterhin ist hier der Besatz mit Einzelhandel und weiterem Gewerbe ohne nennenswerte eigene Stellplatzanlagen besonders hoch.
Mit einer Zunahme der Zahl der Elektrofahrzeuge ist auch in den Ringgebieten sowie den umliegenden Stadtbezirken und Ortsteilen von einem erhöhten Bedarf an öffentlicher Ladeinfrastruktur auszugehen. Die Verwaltung beabsichtigt daher, nach Rechtskraft des Haushalts ein Konzept in Auftrag zu geben, welches verschiedene Einflussfaktoren auf den Ladebedarf im gesamten Stadtgebiet untersucht und hieraus den spezifischen, lokalen Bedarf an öffentlicher Ladeinfrastruktur ermittelt. Durch die im Rahmen des gesamtstädtischen Konzepts vorgesehene Ermittlung der lokalen Bedarfe in den Stadtteilen ist eine separate Konzepterstellung für einzelne Stadtbezirke nicht erforderlich.
Es ist vorgesehen, dieses Konzept einem privaten Betreiber für die Errichtung und den Betrieb von Ladestationen im öffentlichen Straßenraum zur Verfügung zu stellen. Diesen Betreiber gilt es, im Rahmen einer Ausschreibung zu ermitteln, sodass anschließend ein Konzessionsvertrag geschlossen werden kann.
Der richtige Zeitpunkt einer solchen Konzessionsausschreibung hängt von der Nachfrageentwicklung am Markt ab. Ziel ist es, im Vergabeverfahren ein für die Stadt in Angebotsumfang und Wirtschaftlichkeit gutes Ergebnis zu erhalten.
Für weitergehende Informationen wird auf die Stellungnahme der Verwaltung (DS 20-13059-01) auf die Ratsanfrage der SPD-Fraktion vom 11.03.2020 (DS 20-13059) verwiesen.
Zu 2.: Die Stadt Braunschweig fördert die Verbreitung der Elektromobilität im Pkw-Bereich insbesondere durch die bereits errichteten und derzeit noch nicht ausgelasteten Schnellladesäulen, durch die Befreiung von E-Pkw von Parkgebühren auf öffentlichen Stellplätzen sowie durch privilegierte Parkplätze in der Innenstadt und am Hauptbahnhof.
Eine direkte finanzielle Beteiligung der Stadt an der Errichtung und dem Betrieb zusätzlicher Ladesäulen wäre grundsätzlich denkbar. Einem zukünftigen Konzessionsnehmer stehen verschiedene Förderprogramme auf Bundes- und z. T. auf Landesebene offen.
Zu 3.: Standortvorschläge, die der Verwaltung bereits bekannt sind oder zukünftig mitgeteilt werden, werden im Rahmen des gesamtstädtischen Konzeptes geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt. Ob die Standorte vom Konzessionsnehmer realisiert werden, hängt auch von wirtschaftlichen Aspekten ab.
