Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-13663
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine - Förderung des Vereinssportbetriebes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sportausschuss
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Vorberatung
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06.07.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Den genannten Antragstellern werden für das Jahr 2020 für den Sportbetrieb folgende Zuwendungen mit einer Gesamtsumme in Höhe von bis zu 47.000,00 € gewährt:
1. Braunschweiger Tanz-Sport-Club e. V. bis zu 25.000,00 €
2. Leichtathletikgemeinschaft Braunschweig bis zu 22.000,00 €“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Braunschweig kann gemäß Ziffer 3.43 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig (Sportförderrichtlinien) für den Trainings- und Wettkampfbetrieb von Leistungsgemeinschaften sowie für den Betrieb von Leistungszentren sowie Landes- und Bundesstützpunkten der jeweiligen Sportfachverbände am Standort Braunschweig Zuwendungen gewähren.
Die Höhe der Zuwendung wird im Einzelfall festgesetzt.
Unter Beachtung der Sportförderrichtlinien wird die Gewährung folgender beantragter Zuwendungen vorgeschlagen:
Zu lfd. Nr. 1 Braunschweiger Tanz-Sport-Club e. V. – Landesleistungszentrum Tanzen in Braunschweig im Jahr 2020
Mit Schreiben vom 12. März 2020 beantragt der Braunschweiger Tanz-Sport-Club e. V. für den Betrieb des Landesleistungszentrums Tanzen (LLZ Tanzen) in Braunschweig, Böcklerstraße 219 eine städtische Zuwendung in Höhe von 25.000,00 €.
Gemäß dem vorgelegten Kostenvoranschlag 2020 kalkuliert der Verein für Personalausgaben, Unterhaltungskosten, Erneuerung, Modernisierung und laufende Instandhaltung sowie Ausgaben für den Lehr- und Ausbildungsbetrieb für das LLZ Tanzen in Braunschweig im Jahr 2020 mit Gesamtausgaben in Höhe von 74.525,00 €.
Um den Bestand des LLZ Tanzen auch im Jahr 2020 in Braunschweig zu ermöglichen, schlägt die Verwaltung vor, dem Braunschweiger Tanz-Sport-Club e. V. antragsgemäß eine städtische Zuwendung in Höhe von bis zu 25.000,00 € in Form einer Festbetragsfinanzierung zu gewähren.
Zu lfd. Nr. 2 Leichtathletikgemeinschaft Braunschweig – Durchführung des Trainings- und Wettkampfbetriebes im Jahr 2020
Mit Schreiben vom 14. März 2020 hat die Leichtathletikgemeinschaft Braunschweig (LG Braunschweig) für die Durchführung des Trainings- und Wettkampfbetriebes im Jahr 2020 mit voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 24.650,00 € einen städtischen Zuschuss in Höhe von 22.000,00 € beantragt.
Die Erhöhung des beantragten Zuschussbetrages (2019: 17.500,00 €) wird durch die LG Braunschweig durch die verstärkte Teilnahme der Athleten an Landes- und Deutschen Meisterschaften und einer Steigerung des Bedarfs an Trainingslagern begründet.
Die Aktivitäten der LG Braunschweig sind gemäß Ziffer 3.43 der Sportförderrichtlinien, Förderung von Leistungsgemeinschaften förderfähig. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, die LG Braunschweig und ihre aktiven Leistungssportlerinnen und -sportler weiterhin zu fördern und eine Zuwendung in Höhe von bis zu 22.000,00 € für den Trainings- und Wettkampfbetrieb im Jahr 2020 als Fehlbedarfsfinanzierung zu gewähren.
Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im städtischen Teilhaushalt 2020 des Fachbereichs Stadtgrün und Sport zur Gewährung der beantragten Zuwendungen zur Verfügung.
