Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 20-13545
Grunddaten
- Betreff:
-
Verschiebung der geplanten Verordnung zur Ausweisung von geschützten Landschaftsbestandteilen in Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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zur Kenntnis
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24.06.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Rahmen der Mitteilung „Erhalt der doppelreihigen Lindenallee entlang der Saarstraße und der Saarlouisstraße in Lehndorf“ (Drs. 19-10799-01) hatte die Verwaltung zugesagt, dass sie sich dem Thema einer Unterschutzstellung von potentiellen städtischen geschützten Landschaftsbestandteilen, insbesondere für städtische Alleen, ab 2021 annehmen würde.
Der Rat der Stadt Braunschweig hat sodann in seiner Sitzung vom 24. März 2020, auf den Antrag zur Ausweisung neuer Naturschutzgebiete (Drs 20-12964), Folgendes beschlossen:
1. Die Verwaltung wird gebeten, jedes Jahr die Ausweisung eines Naturschutzgebietes zu beginnen (effektive Einleitung des Unterschutzstellungsverfahrens mit Erarbeitung einer Schutzgebietsverordnung, Auslage, etc.). Dabei orientiert sich die Verwaltung am aktualisierten Landschaftsrahmenplan (Stand 2012/2013), in dem 24 potentielle Gebiete genannt werden. In den Ausschüssen wird jährlich über den Stand der Planungen und die erfolgten Ausweisungen berichtet.
2. Es sollen nicht mehr als drei Unterschutzstellungen parallel bearbeitet werden.
Dieser Beschluss bindet im Aufgabenfeld der Unterschutzstellungsverfahren erhebliche Kapazitäten und wirkt sich in der Folge auch auf die bisherigen Planungen der Verwaltung für die kommenden Jahre aus.
Der Beschluss erfolgte in Ansehung der diesbezüglichen Stellungnahme der Verwaltung (Drs. 20-12964-01) in der u. a. auch explizit darauf hingewiesen worden war, dass für das kommende Jahr die zugesagte Unterschutzstellung von „geschützten Landschaftsbestand-teilen“ (insbes. von Alleen) vorgesehen war.
Auf Grund der so gesetzten neuen Priorisierung im Bereich der Unterschutzstellungs-verfahren muss die ursprünglich beabsichtigte Unterschutzstellung von potentiellen städtischen geschützten Landschaftsbestandteilen kapazitätsbedingt zunächst zurückgestellt werden.
Unabhängig von der bestehenden Schutzwürdigkeit der beiden thematisierten Alleen (die doppelreihige Lindenallee entlang der Saarstraße sowie die doppelreihige Allee an der Saarlouisstraße) ist auch weiterhin kein zwingendes Erfordernis bzw. keine zwingende Schutzbedürftigkeit für ein zeitnah erfolgendes formelles Unterschutzstellungsverfahren herleitbar (vgl. dazu Drs. 19-10799-01).
Die Verwaltung wird sich der Angelegenheit jedoch sobald als möglich annehmen. Ein konkreter sowie belastbarer Zeitpunkt kann derzeit jedoch noch nicht mitgeteilt werden.
