Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-13226

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Einer Anmietung der Räume im Gebäude Schuhstr. 24 für einen festen Zeitraum von fünf Jahren, mit der Option um weitere fünf Jahre zu verlängern, wird zugestimmt.“

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Ausgangslage:

 

In der Auguststraße 9 - 11 sind zurzeit die Fachbereiche 67 und FB 61, das Referat 0500 sowie der Fachbereich 50 mit der Stelle 50.21 untergebracht. Hier wird ein vollständiger Umzug des Sozialreferates und der Stelle Büro für Migrationsfragen angestrebt, da die räumlichen Kapazitäten für alle Fachbereiche nicht mehr ausreichen.

 

Außerdem benötigt Referat 0120 nach dem Entscheidungsstand des Bundes von Mitte Juni ab Oktober 2020 bis Ende 2021 für die kommende Zensuserhebung Flächen mit besonderen Anforderungen aufgrund der Vertraulichkeit der Arbeiten (Abgeschlossenheit der Fläche). Die Fläche im 1. Obergeschoss des Bürogebäudes Schuhstr. 24 kann nach entsprechenden Umbauten hierfür zur Verfügung gestellt werden.

 

Sachverhalt:

 

Der Mietbereich erstreckt sich vom 1. Obergeschoss bis zum Dachgeschoss (vier Etagen) und hat eine Gesamtgröße der Nutzfläche von 975 m². Es ist vorgesehen, Ref. 0120 im 1. Obergeschoss unterzubringen; Ref. 0500 wird die Mietfläche im 2. Obergeschoss beziehen und die Stelle 50.21 wird die Flächen im 3. und 4. Obergeschoss nutzen. Ein Aufzug ist vorhanden.

 

Das Mietobjekt liegt zentral im Innenstadtbereich mit einer Entfernung von wenigen Gehminuten zum Rathaus. Es handelt sich um ein gepflegtes Gebäude und einen entsprechenden Mietbereich mit gutem Standard. Es sind moderne und qualitativ sehr gute Büroräume vorhanden.

 

Die IT-Anbindung an das städtische Daten- und Telefonnetz ist bereits vorhanden.

 

Das Objekt soll nun für eine feste Mietdauer von fünf Jahren voraussichtlich ab dem 01.07.2020 angemietet werden bzw. nach endgültigem Auszug des Vormieters. Im Anschluss an diese Festlaufzeit wird der Stadt Braunschweig ein einseitiges Optionsrecht eingeräumt, um weitere fünf Jahre zu verlängern. Diese Absicht muss der Vermieterin zwölf Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer schriftlich mitgeteilt werden.

 

Die Miethöhe ist nach Lage und Gebäudezustand angemessen.

 

Die vom Stadtmarketing eingebauten Teeküchen sowie das Mobiliar des Besprechungsraumes sollen gegen eine Abstandszahlung übernommen werden.

 

 



 

 

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