Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-13626-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90 – Die Grünen vom 12.06.2020 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:


Zu 1:

Die Prüfung der Führung des Radschnellweges nach Wolfsburg wird nicht die Eisenbütteler Straße umfassen.

 

Bei der Trassenfindung für den Radschnellweg von Braunschweig nach Wolfenbüttel bzw. Salzgitter wird eine Einbeziehung der Eisenbütteler Straße in die Prüfung erfolgen.

 

Zu 2:

Die Eisenbütteler Straße wurde im Rahmen der Beantwortung der Drucksache 19-10254 bereits sehr intensiv betrachtet und es wurden verkehrsberuhigend wirkende Maßnahmen umgesetzt. Die angefragte Markierung von richtlinienkonformen Radfahrstreifen ist aufgrund der vorhandenen Breite der Fahrbahn nicht möglich. Gegenüber den Maßnahmen der DS 19-10254-01 weitergehende Maßnahmen sind derzeit nicht geplant und würden der derzeitigen Verkehrsbedeutung der Eisenbütteler Straße nicht gerecht.

 

Bei allen Diskussionen ist zu beachten, dass die Eisenbütteler Straße den einzigen direkten Weg aus dem Feuerwehrhaus in der Eisenbütteler Straße in Richtung Norden darstellt. Weitreichende einschränkende Maßnahmen im Straßenquerschnitt führen zu Behinderungen beim Ausrücken der Feuerwehr, so dass sich die Zeiten für Rettungsfahrten erhöhen würden. Unter anderem aus diesem Grund hat die Verwaltung bei den bisherigen Maßnahmen eine Fahrbahnbreite von 5,50 m angesetzt.

 

Zu 3:

Die Verwaltung bewertet die Idee, die Eisenbütteler Straße zwischen Kennelweg und Werkstättenweg als Fahrradstraße auszuweisen, als unpassend, weil dort der Radverkehr nicht die überwiegende Verkehrsart ist. Eine solche Ausweisung würde der tatsächlichen Verkehrsfunktion der Straße nicht gerecht.

 

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