Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 20-13768

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Aufgrund der sich abzeichnenden Fertigstellung der Außenflächen der Neuen Mitte Lamme wird folgender Antrag gestellt:


1. Die Verwaltung wird gebeten bis zur Inbetriebnahme der Parkflächen der Neuen Mitte Lamme zu prüfen, in welcher Form ggf. an den Außengrenzen der Kindertagesstätten Wilde Wiese und Lammer Busch eine Veränderung der derzeitigen Grundstückseinfriedungen zum Schutz der sich im Außenbereich aufhaltenden Kinder notwendig ist.

 

2. Sofern die Prüfung notwendige umzusetzenden Maßnahmen zum Ergebnis hat, wird

    beantragt, diese bis Inbetriebnahme der Parkplatzflächen umzusetzen.

 

3. Die Verwaltung wird gebeten, dem Bezirksrat zur nächsten Sitzung das Ergebnis der

    Prüfung mitzuteilen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Bisher grenzten die Kindertagesstätten Wilde Wiese und Lammer Busch, deren Eigentümer die Stadt Braunschweig ist, an den Rückseiten der jeweiligen Außengelände an ein unbebautes Feld, auf dem nun die Herstellung der Neuen Mitte Lamme erfolgt, und diese sich nun langsam der Fertigstellung nähert. Direkt an die Außengelände grenzen dann künftig Parkplatzflächen. Nach Antragsschluss haben Elternvertreter dem Bezirksbürgermeister eine Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der Elternvertreter zugesandt, die aus Sicht der Eltern unbefriedigend ist.

Gegenstand der Anfrage war die Feststellung, dass der Parkplatz von der Neuen Mitte Lam-me direkt an den Außenbereich der Kita angrenzt und sich die Eltern nun Gedanken und Sorgen machen über mögliche Abgase von rückwärts einparkenden Autos. Konkret wurde daher nachgefragt, ob bekannt ist, wie die Parkplätze genau zugeordnet werden bzw. welche Maßnahmen getroffen werden, um die Kinder vor den schädlichen Abgasen zu schützen. Zurzeit ist die Kita nur durch einfache Bauzäune von der Baustelle abgegrenzt. Konkret wurde nach einer langfristigen Lösung der Stadt Braunschweig als Ersatz für diese Zäune gefragt und dabei auch zum Schutz der Kinder vor den Abgasen eine Mauer vorgeschlagen.

 

Seitens der Verwaltung wurde dann per Mail mitgeteilt, das bzgl. dieses beschriebenen Sachverhaltes allerdings keine Zuständigkeit vorliegt und gegenüber den Eltern der Kita wäre die Verwaltung auch nicht auskunftsberechtigt. Verbunden wurde dies mit dem Hinweis, sich direkt an den Bauherrn zu wenden, da „Schutzeinrichtungen“ wie Einfriedungen zudem verfahrensfrei sind. Freiwillige Parkregelungen zur Einparkrichtung könnten dann auch direkt besprochen werden.

 

 

Auf Nachfrage an den Bauherrn hat dieser dem Bezirksbürgermeister dann mitgeteilt, dass zwischen den Parkplätzen und dem Gelände der KiTas eine Winkelstützwand mit einem ca. 1,6m hohen Rankgerüst für Grünbepflanzung errichtet wird. Welche Maßnahmen seitens des Fachbereiches Tiefbau und Verkehr auf dem Gelände der KiTas geplant sei, entzieht sich dessen Kenntnis, da die gestalterische Abgrenzung zu der Nachbarbebauung Aufgabengebiet des entsprechenden Fachbereiches ist.


gez.

 

Frank Graffstedt

 

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