Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 20-13446

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

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Die Umsetzung der Schulbildungsberatung wurde am 06.11.2018 zunächst für ein Jahr beschlossen (DS 18-09303). Am 17.09.2019 erfolgte der Beschluss über die Fortführung um ein weiteres Jahr (DS 19-11632 und DS 19-11719). Der Rat der Stadt Braunschweig hat am 18.02.2020 den Baustein der Beratungsstellen (1,5 E 11) mit dem Stellenplan für 2020 verstetigt (DS 20-12695-03).

 

Über die Fortführung der Schulbildungsberatung Braunschweig sowie über eine mögliche Anpassung des Beratungsangebots über die Zielgruppe der Neubürgerinnen und Neubürger hinaus soll im Jahr 2020 entschieden werden (DS 19-11719 und DS 20-12458-01). Diese Mitteilung schafft die Grundlage für die weitere Beratung.

 

Stand

 

Seit dem 20. November 2018 wird die Schulbildungsberatung wie in der Mitteilung DS 19-11925 beschrieben durchgeführt – zunächst nur als reine Beratung, seit dem 04. Februar 2019 auch mit den Bausteinen Vorbereitungsklassen und Kompetenzfeststellungsverfahren.

 

Die Evaluation zeigt folgende Ergebnisse:

 

Seit Beginn der Schulbildungsberatung im November 2018 wurden bis zum 01. März 2020 231 Fälle betreut. Dabei haben insgesamt 304 Beratungskontakte stattgefunden. 225 Beratungen wurden persönlich und 79 Beratungen wurden telefonisch oder per E-Mail durchgeführt. Von den 102 bis Anfang März abgeschlossenen Fällen, die persönlich beraten wurden, erhielten 78 einen durch SchuBS benannten Schulplatz an einer weiterführenden Braunschweiger Schule[1].

Die Vorbereitungsklassen wurden seit Anfang Februar 2019 von insgesamt 85 Kindern und Jugendlichen besucht. Anfang März befanden sich davon noch 26 in den Vorbereitungsklassen. Alle Teilnehmenden der Vorbereitungsklassen erhalten einen dreimonatigen Unterricht der deutschen Sprache und durchlaufen ein zertifiziertes und kulturneutrales Kompetenzfeststellungsverfahren. Die Aufklärung über das Schulsystem sowie die Ergebnisse der Kompetenzfeststellung und der Beobachtungen während des Unterrichts in der Vorbereitungsklasse bieten den Erziehungsberechtigten eine sehr gute Grundlage, um sich für eine zu ihrem Kind passende Schulform zu entscheiden. In insgesamt 84 % der Fälle folgten die Erziehungsberechtigten der von den Beraterinnen ausgesprochenen Empfehlung. Die Verteilung der Schulformempfehlungen sah wie folgt aus: In 38 % wurde die Realschule oder die Integrierte Gesamtschule (IGS) als passende Schulform empfohlen, in 29 % die Berufsbildende Schule, in 14 % das Gymnasium oder die IGS, in 11 % die Hauptschule oder die IGS, in 8 % ausschließlich die IGS. Eine Förderschule wurde bisher nicht empfohlen.

 

Seit Ende 2019 wird in regelmäßigen Abständen die Beratungsqualität anhand von Feedbackbögen – erarbeitet in Kooperation mit der TU Braunschweig – überprüft. Die Auswertung der Bögen zeigt, dass die Erziehungsberechtigten sowohl die Informationsvermittlung als auch die Unterstützung bei der Entscheidungsfindung durch die Beraterinnen als sehr gut einschätzen.

 

Die in den Vorbereitungsklassen erworbenen Grundkenntnisse der deutschen Sprache sowie der in Deutschland üblichen Unterrichtsmethoden erleichtern deutlich den Einstieg in eine weiterführende Schule. Die Rückmeldungen der Schulen, die die Kinder und Jugendlichen nach Beendigung der Vorbereitungsklassen besuchen, sind sehr positiv.

 

Herr Matthias Schröder, Schulleiter des Lessinggymnasiums und Schulleitersprecher für die Braunschweiger Gymnasien, verdeutlicht in einer E-Mail vom 15.05.2020 den Wert der Schulbildungsberatung für Braunschweig: „Schulische Arbeit ohne jede Kenntnis der deutschen Sprache ist nicht sinnvoll umsetzbar – hier leistet SchuBS mit dem Angebot der Sprachkurse einen wertvollen Beitrag! (…) Neben der sprachlichen Förderung leistet SchuBS zudem noch wichtige Beratungsarbeit in Sachen Integration und Schullaufbahn. Das hoch motivierte Team hat ein gut funktionierendes Netzwerk an Akteuren aufgebaut, für das SchuBS der Dreh- und Angelpunkt ist und mit dem Braunschweig ein wichtiges Zeichen setzt! Wir Braunschweiger Gymnasien wissen, dass dieses Engagement des Schulträgers keine Selbstverständlichkeit ist, und schätzen es daher umso höher ein, dass zuziehende Schüler*innen durch SchuBS wichtige und kompetente Hilfe in Sachen Spracherwerb und Schulbildungsberatung bekommen, die sie benötigen, um sich hier integrieren und erfolgreich eine Schule welcher Schulform auch immer besuchen zu können!“

 

 

Perspektive

 

Neben dem erfolgreich etablierten Programm für Neubürgerinnen und Neubürger kann die Schulbildungsberatung bei gleichbleibender Stellenressource mittlerweile um eine weitere Zielgruppe ergänzt werden. Hintergrund dafür ist, dass die Aufbauarbeit nicht mehr geleistet werden muss, Prozesse verschlankt werden konnten und reine Schulplatzanfragen ohne tiefergehenden Beratungsbedarf telefonisch bearbeitet werden. Dabei wird das Ziel der gleichberechtigten schulischen, beruflichen und gesellschaftlichen Teilhabe unabhängig der sozialen und kulturellen Herkunft weiterverfolgt.

 

Als zweite Zielgruppe der Schulbildungsberatung sollen bildungsbenachteiligte Familien am Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule beraten werden, um die Chance der Kinder auf individuell erfolgreiche Bildungsverläufe und somit ihre Teilhabechancen zu erhöhen. Als Indikator für Bildungsbenachteiligung wird aufgrund des Zusammenhangs von Bildungschancen und sozialer Herkunft der Anteil der Kinder und Jugendlichen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II / „Hartz IV“) erhalten, herangezogen. In den Stadtteilen, die einen besonders hohen Anteil von Kindern und Jugendlichen im SGB II-Bezug aufweisen, soll eine aufsuchende Beratung im Quartier erfolgen. Über einen niedrigschwelligen Zugang über nachbarschaftliche Einrichtungen (Nachbarschaftszentren, Nachbarschaftsläden usw.) werden Erziehungsberechtigte zur Schullandschaft, möglichen Bildungswegen und zur Durchlässigkeit des Bildungssystems beraten. Zudem machen Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter sowie die Mitarbeitenden des Jobcenters und der Fachbereiche Soziales und Gesundheit und Kinder, Jugend und Familie gezielt auf das Angebot aufmerksam. Ziel ist es, dass Erziehungsberechtigte darin gestärkt werden, eine fundierte und für ihr Kind angemessene Entscheidung auf Grundlage ausführlicher Informationen zu treffen (siehe Entwurf Konzept der Schulbildungsberatung Braunschweig 2020 – SchuBS).

 

Eine solche Ausweitung auf die Zielgruppe der bildungsbenachteiligten Familien entspricht auch den Zielen und Forderungen des Kommunalen Handlungskonzepts Kinderarmut

(S. 27), des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (S. 74) und der integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung (S. 2).

 

Mit dem Stellenplan 2020 wurden die 1,5 Stellen der Beratungskräfte verstetigt. Die Finanzierung der Vorbereitungsklassen und des Kompetenzfeststellungsverfahrens ist bis Ende 2020 gesichert. Für die darüber hinaus gehende Finanzierung wurden verschiedene Optionen der Drittmittelfinanzierung geprüft. Es wurden diesbezügliche Gespräche mit der Industrie- und Handelskammer Braunschweig, der Handwerkskammer Braunschweig – Lüneburg - Stade, dem Arbeitgeberverband Region Braunschweig e. V., der Agentur für Arbeit Braunschweig sowie verschiedenen Stiftungen geführt. Sämtliche Akteure sehen in der Schulbildungsberatung einen wertvollen Beitrag zur Steigerung der Chancengleichheit und zur Verringerung des zukünftigen Fachkräftemangels. Finanzielle Beteiligungen konnten aber nicht realisiert werden, so dass der Fortbestand der Vorbereitungsklassen und des Kompetenzfeststellungverfahrens zum jetzigen Zeitpunkt nicht gewährleistet ist. Das Sozialdezernat verfügt nicht über eigene Deckungsmittel.

 

Für die Durchführung des beschriebenen Konzeptes ist die Weiterführung der beiden Komponenten Vorbereitungsklassen und Kompetenzfeststellungsverfahren notwendig, da sie für die Verbesserung der Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen aus dem Ausland zentral sind. Die jetzt noch anfallenden Koordinationsaufgaben können von den Beraterinnen wahrgenommen werden, da die in der Aufbauphase der Schulbildungsberatung relevanten Aufgaben mittlerweile nur noch in stark reduziertem Umfang geleistet werden müssen. Die aktuellen Kosten für die einzelnen Bausteine sind wie folgt zu beziffern.

 

 

 

 

 

 

 

 

Vorbereitungsklassen

 

50 Wochen pro Jahr, 1 Lehrkraft 25 UE pro Woche und 1 Lehrkraft 12,5 UE pro Woche (teilweise Honorarkräfte), 2 Klassen

 

 

195.300,00 EUR

 

Die in der Mitteilung DS 19-11925 aufgeführten Kosten in Höhe von 137.000 € bezogen sich auf die Durchführung einer Vorbereitungsklasse. Der Bedarf liegt bei zwei Vorbereitungsklassen. Die aktuellen geringeren Kosten von 97.650,00 € pro Klasse können dadurch realisiert werden, dass einerseits das Lehrpersonal auf 1,5 Stellen reduziert und andererseits der Einsatz von Honorarkräften verstärkt wurde.

 

Kompetenzfeststellung

 

1 Stelle E 11

76.405,18 EUR

Lizenzkosten

   5.700,00 EUR

gesamt

82.105,18 EUR

 

Alternativ

 

1 Stelle S 11b

69.881,21 EUR

Lizenzkosten

   5.700,00 EUR

gesamt

75.581,21 EUR

 

Bei der Schulbildungsberatung Braunschweig handelt sich um einen Baustein des Bildungsbüros. Zum Stand und zu den Perspektiven des gesamten Bildungsbüros wird in einer weiteren Mitteilung im nächsten Gremienlauf informiert
 

 


[1] Die restlichen 24 zogen z. B. entweder noch während der Begleitung in eine andere Kommune, wollten lieber eigenständig einen Schulplatz suchen oder es stellte sich heraus, dass die Kinder eines Schulplatzes im Primarbereich bedurften.

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Anlagen

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