Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-13127
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsoptimierung: Förderung von Kindertagesstätten der freien Träger von Kindertagesstätten und Eltern-Kind-Gruppen - Familiengruppen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 20 Fachbereich Finanzen; 0150 Gleichstellungsreferat
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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23.06.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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14.07.2020
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
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1. Ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 entfällt die Förderung für Familiengruppen nach dem Pauschalierten Aufwandsmodell (PAM). Entsprechend entfällt Ziffer 1.1 des Ratsbeschlusses über die Förderung der Kindertagesstätten der Träger der freien Jugendhilfe und Eltern-Kind-Gruppen vom 19. Dezember 2006 (DS 10877/06) ab 1. August 2020.
2. Bestehende Familiengruppen werden in Absprache mit den jeweiligen Trägern möglichst ab dem Beginn des Kindergartenjahres 2020/2021 als Krippengruppe oder (altersübergreifende) Kindergartengruppe gefördert. Eine Umwandlung erfolgt spätestens zum 01. Januar 2021.
3. Die durch die Umwandlungen der Familiengruppen verursachten Kosten werden durch die Stadt Braunschweig getragen. |
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Stadtverwaltung Braunschweig hat ein umfassender Haushaltsoptimierungs- und Verwaltungsmodernisierungsprozess begonnen. Ziel ist es, den Haushalt gemäß Ratsauftrag vom Dezember 2018 bzw. April 2019 bis spätestens 2026 nachhaltig ausgeglichen zu gestalten und die Stadtverwaltung noch effektiver und effizienter aufzustellen. Die Ergebnisse dieses systematisch angelegten Prozesses werden in der Haushaltsplanung 2021 berücksichtigt. Weil sich im Haushaltsaufstellungsverfahren 2020 eine deutliche Verschlechterung gegenüber der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung abzeichnete, sind bereits Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung im Rahmen dieser Planung berücksichtigt worden. Die Ratsfraktionen sind über den Haushaltsentwurf 2020 am 20. September 2019 informiert worden. Die durch die Verwaltung bereits im Haushaltsentwurf 2020 vorgesehenen Veränderungen zur Haushaltsentlastung in den Teilhaushalten wurden anschließend mitgeteilt.
Die Verwaltung schlägt in diesem Zusammenhang vor, die Förderung von Familiengruppen einzustellen und diese Gruppen ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 als Krippengruppen oder (altersübergreifende) Kindergartengruppen zu fördern:
Mit Ratsbeschluss vom 19. Dezember 2006 (DS 10877/06) wurde das Angebot von Familiengruppen institutionalisiert und in die Förderung der Kindertagestätten einbezogen.
Bei Familiengruppen handelt es sich um ein spezielles altersübergreifendes Angebot in Braunschweig, in dem vom Grundsatz her sieben Krippen- und elf Kindergartenplätze zur Verfügung stehen. Im Vergleich zur Kindergartengruppe wird bisher eine zusätzliche sozialpädagogische Fachkraft durch die Stadt gefördert. Hierdurch ist das Angebot grundsätzlich kostenintensiver als reine Krippen- oder Kindergartengruppen.
Bei der Einrichtung von Familiengruppen wurde im Grundsatz davon ausgegangen, dass es sich um Kindergarten-Regelgruppen mit 25 Plätzen handelt. Räumliche Vorgaben mussten einer Kindergarten-Regelgruppe entsprechen. Die Platzzahl wurde aus planerischer Sicht bedarfsorientiert und entsprechend der gesetzlichen Vorschriften zur Betreuung unterdreijähriger Kinder in Kindergartengruppen auf insgesamt 18 Plätze bei Betreuung von sieben Krippenkindern abgesenkt. Der Einsatz der zusätzlichen sozialpädagogischen Fachkraft geht über die Mindestanforderungen des Niedersächsischen Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KitaG) hinaus.
Mit den Trägern von Familiengruppen wurden einvernehmlich folgende Umwandlungen abgestimmt:
Träger | Einrichtung | Umwandlung in | Umwandlung zum |
AWO | Kita Stöckheim (BT) | Kindergarten (aü)* | 01.08.2020 |
AWO | Kita Kinderwerk | Kindergarten (aü)* | 01.08.2020 |
Ev.-luth. Kirchenverband | Kita Schapen (BT) | Krippe | nach Umbau |
Ev.-luth. Kirchenverband | Kita Schunterarche Thune (BT) | Kindergarten | 01.09.2020 |
Ev.-luth. Kirchenverband | Kita Dankeskirche | Krippe | nach Umbau |
Sterntaler gGmbH | Kita Sterntaler | Kindergarten (aü)* | 01.08.2020 |
Stadt Braunschweig | Kita Leiferde | Kindergarten (aü)* | 01.08.2020 |
Stadt Braunschweig | Kita Gartenstadt | Kindergarten (aü)* | 01.08.2020 |
Stadt Braunschweig | Kita Pfälzerstraße | Krippe | nach Umbau |
*(aü) = altersübergreifend mit bis zu 7 Krippenplätzen
Insbesondere bei den Umwandlungen von Familiengruppen in Krippengruppen gibt es Umbauerfordernisse (Schlafraum, sanitäre Einrichtungen), so dass die Umwandlung ggf. nicht zu Beginn des Kindergartenjahres erfolgen kann. Hier wurden mit den Beteiligten Übergangslösungen abgestimmt.
Finanzielle Auswirkungen
Durch die angepasste Förderung werden Einsparungen in Höhe von 280.000 Euro pro Jahr erzielt. Diese sind anteilig (5/12) bereits in der Haushaltsplanung 2020 berücksichtigt. Bei der Maßnahme handelt es sich um einen Vorschlag zur Haushaltsoptimierung bei der Stadt Braunschweig.
Demgegenüber stehen Investitionskosten für Umbauten und Beschaffung von Mobiliar aufgrund geänderter Altersstrukturen. Dies betrifft insbesondere die Kitas Dankeskirche, Schapen und Pfälzerstraße. Aufgrund der Entwicklungen zum Corona-Virus konnten kurzfristig keine Kostenermittlungen zu den erforderlichen Umbaumaßnahmen in den Kitas erfolgen.
Weiterhin wird durch die Umwandlung der Familiengruppe der Kinderwerk gGmbH eine anteilige Rückzahlung der RIK-Förderung ausgelöst, die nach der Richtlinie Investition Kinderbetreuung für die Schaffung zusätzlicher Krippenplätze mit einer Bindungsfrist von 25 Jahren gewährt wurde. Der Rückzahlungsbetrag wird auf Antrag durch das Land Niedersachsen berechnet.
Die Umwandlung im Rahmen der Haushaltsoptimierung verursacht somit einmalige Folgekosten auf Seiten der Träger von Kindertagesstätten.
Auch wenn verlässliche Kostenangaben aktuell nicht geliefert werden können, ist nach ersten Grobschätzungen davon auszugehen, dass sich die bereits berücksichtigten Einsparungen der Jahre 2020 und 2021 durch entsprechende Investitionserfordernisse und Übernahme der einmaligen Folgekosten freier Träger (teilweise) aufheben und der volle Einsparerfolg erst ab dem Jahr 2022 erzielt wird.
Eine weitere Verschiebung der Beratung bis zur konkreten Klärung der Finanzierung ist nicht möglich. Die betroffenen Kindertagesstätten befinden sich bereits in der Platzvergabe für das kommende Kindergartenjahr. Um für Eltern, die noch auf Platzsuche sind, schnellstmöglich Planungssicherheit für ihre Kinderbetreuung herzustellen, ist eine zeitnahe Entscheidung unbedingt erforderlich. Erst danach können die von der Umwandlung betroffenen Plätze verbindlich durch die Kitas vergeben werden. Die dargestellten Kosten, die sich aus der Umwandlung der Familiengruppen ergeben, werden durch das Budget des FB 51 gedeckt.
Auswirkungen auf den Stellenplan
In den städtischen Einrichtungen wirken sich die Angebotsanpassungen wie nachfolgend dargestellt auf den Stellenplan aus:
- Städtische Kindertagesstätte Gartenstadt: - 30,0 Std. Zweitkraft (Egr. S4)
- Städtische Kindertagesstätte Leiferde: - 30,0 Std. Zweitkraft (Egr. S3)
- Städtische Kindertagesstätte Pfälzerstraße: - 30,0 Std. Zweitkraft (Egr. S3)
+ 39,0 Std. Drittkraft (Egr. S3)
Die Personalkosten für die Drittkraft der Krippengruppe in der Kita Pfälzerstraße, die gemäß dem KiTaG ab dem 1. August 2020 verpflichtend vorzusehen ist, werden im Zuge der Landesfinanzhilfe übernommen.
Zuständigkeit
Durch die Veränderungen der Angebotsstruktur und des Pauschalierten Aufwandsmodells (PAM) zur Förderung von Kindertagesstätten der Träger der freien Jugendhilfe und Eltern-Kind-Gruppen wird die Etathoheit des Rates einschließlich der sich hieraus ergebender Auswirkungen auf den Stellenplan tangiert. Des Weiteren entscheidet der Rat nach § 5 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt in Angelegenheiten der Jugendhilfe von grundsätzlicher Bedeutung.
