Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-13299
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über den Jahresabschluss 2018 des Pensionsfonds der Stadt Braunschweig gem. §§ 129, 130 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beteiligt:
- DEZERNAT II - Personal-, Digitalisierungs-, Rechts- und Ordnungsdezernat; 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Dr. Kornblum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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02.07.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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14.07.2020
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Nach Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses des Sondervermögens Pensionsfonds durch den Leiter gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG sowie aufgrund des Prüfungsvermerkes des Rechnungsprüfungsamtes im Schlussbericht für das Haushaltsjahr 2018 wird der Jahresabschluss 2018 beschlossen.
- Im Rahmen des Beschlusses über den Jahresabschluss 2018 wird folgende Genehmigung erteilt:
Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 5.048.853,33 EUR wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2019 vorgetragen und dann gem. § 110 Abs. 6 NKomVG der zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
- Allgemeines
1.1 Durch Beschluss des Rates vom 5. Oktober 1999 wurde der rechtlich unselbstständige „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig“ mit Wirkung vom 1. Januar 2000 errichtet. Durch den „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig“ soll die dauerhafte Finanzierung der Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie deren Hinterbliebenen, soweit das Beamtenverhältnis auf Probe nach dem 31. Dezember 1999 begründet worden ist, sichergestellt werden.
Es handelt sich hierbei um ein Sondervermögen nach § 130 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG. Für das Sondermögen wird ein besonderer Haushaltsplan aufgestellt (Abschnitt XIII des Haushaltsplanes 2018). Es sind daher die Vorschriften der Haushaltswirtschaft anzuwenden (§ 130 Abs. 4 NKomVG). Für jedes Haushaltsjahr ist ein Jahresabschluss im Sinne des § 128 Abs. 1 bis 3 NKomVG nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung klar und übersichtlich aufzustellen. Der Jahresabschluss besteht aus einer Bilanz, einer Ergebnisrechnung, einer Finanzrechnung und einem Anhang.
Dem Anhang sind ein Rechenschaftsbericht sowie eine Anlagen-, eine Schulden-, eine Rückstellungs- und eine Forderungsübersicht beigefügt. Die entsprechenden Unterlagen sind in der Anlage 1 dieser Vorlage dargestellt.
Eine personenbezogene, auf versicherungsmathematischer Berechnung basierende Zuführung in das Sondervermögen wurde letztmalig im Jahr 2017 vorgenommen. Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 6. Februar 2018 (17-05794) erfolgte für das Jahr 2018 eine pauschale Zuführung gemäß dem geltenden Investitionsprogramm in Höhe von 5.087.000 EUR. Darüber hinaus wurden dem Sondervermögen satzungsgemäß Abfindungsleistungen aus der Versorgungslastenteilung in Höhe von rd. 917.400 EUR für insgesamt neunzehn aufgenommene Beamtinnen und Beamte zugeführt. Im Gegenzug waren für zehn Personen, die aufgrund von Dienstherrenwechseln aus dem Pensionsfonds ausgeschieden sind, Abfindungszahlungen in Höhe von rd. 1.187.300 EUR zu leisten. Diese wurden dem Sondervermögen entnommen und dem Kernhaushalt zugeführt.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 weist eine Bilanzsumme von rund 52,871 Mio. EUR aus. Die Nettoposition beträgt rund 51,983 Mio. EUR.
1.2 Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 wurde vom Rechnungsprüfungsamt im Sinne der §§ 155 Abs. 1 Nr. 1 und 156 Abs. 1 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 130 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 4 NKomVG geprüft. Die Bemerkungen sind im Schlussbericht vom 22. April 2020 (Auszug siehe Anlage 2) zusammengefasst. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Es wird bestätigt, dass der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Pensionsfonds vermittelt.
- Ergebnis des Jahresabschlusses 2018
2.1 Ergebnisrechnung
| Ergebnisrechnung | Abweichungen | ||
| nach dem Ansatz | nach dem Ergebnis | absolut | relativ |
| -in Euro- | -in Euro- | -in Euro- | -in Prozent- |
Ordentliche Erträge | 5.612.000,00 | 6.236.191,86 | 624.191,86 | 11,12 |
Ordentliche Aufwendungen | 300.100,00 | 1.187.338,53 | 887.238,53 | über 100 |
Ordentliches Ergebnis Jahresüberschuss (+) / Jahresfehlbetrag (-) | 5.311.900,00 | 5.048.853,33 | -263.046,67 | -4,95 |
Außerordentliche Erträge | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Außerordentliche Aufwendungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Außerordentliches Ergebnis | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Jahresergebnis Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) | 5.311.900,00 | 5.048.853,33 | -263.046,67 | -4,95 |
Nach der Ergebnisrechnung 2018 des Sondervermögens ergibt sich durch Mehrerträge in Höhe von 624.191,86 EUR sowie Mehraufwendungen in Höhe von 887.238,53 EUR insgesamt ein niedrigeres Jahresergebnis gegenüber dem Planwert in Höhe von 263.046,67 EUR. Der Jahresüberschuss in Höhe von 5.048.853,33 EUR ist auf Rechnung des Haushaltsjahres 2019 vorzutragen und dann gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG der Überschussrücklage zuzuführen.
Das gegenüber dem Planwert insgesamt niedrigere Jahresergebnis in Höhe von -4,95 % begründet sich insbesondere durch höhere Entnahmen nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag (vgl. Nr. 1.1). Die Anzahl der Dienstherrenwechsel sowie die Höhe der damit verbundenen individuellen Abfindungsleistungen sind im Vorfeld nicht kalkulierbar und können daher nur geschätzt werden. So verursachte im Jahr 2018 beispielsweise die höchste Abfindungszahlung einen Aufwand von rd. 543.000 EUR. Der höchste Ertrag für einen neu aufgenommenen Beamten lag hingegen bei rd. 198.000 EUR.
2.2 Finanzrechnung
| Nach dem / der | Abweichungen | ||
| Finanzhaushalt | Finanzrechnung | absolut | relativ |
| -in Euro- | -in Euro- | -in Euro- | -in Prozent- |
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit | 5.311.900,00 | 7.066.606,68 | 1.754.706,68 | 33,03 |
Saldo aus Investitionstätigkeit | 0,00 | -3.280.383,75 | -3.280.383,75 | über 100 |
Finanzmittelbestand | 5.311.900,00 | 3.786.222,93 | -1.525.677,07 | -28,72 |
Finanzmittelveränderung | 5.311.900,00 | 3.786.222,93 | -1.525.677,07 | -28,72 |
Zahlungsmittelbestand zu Beginn des Jahres | 19.694.469,00 | 12.115.987,90 | -7.578.481,10
| -38,48 |
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Zahlungsmittelbestand am Ende des Jahres | 25.006.369,00 | 15.902.210,83 | -9.104.158,17
| -36,41 |
Im Finanzhaushalt 2018 des Sondervermögens war eine Finanzmittelveränderung, (eine Erhöhung des Bestandes an Zahlungsmitteln) in Höhe von 5.311.900,00 EUR geplant.
Tatsächlich hat sich ein Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 7.066.606,68 EUR ergeben. Die Abweichung in Höhe von 1.754.706,68 EUR begründet sich vornehmlich durch die erst im Jahr 2018 erfolgte Spitzabrechnung für 2017. Hierdurch waren dem Sondervermögen für das Jahr 2017 noch nachträglich noch rd. 2.305.000 EUR (einschl. Versorgungslastenteilung) zuzuführen. Parallel hierzu ergab die Spitzabrechnung für das Jahr 2017 noch eine nachträgliche Entnahme in Höhe von rd. 495.000 EUR für Versorgungslastenteilung.
Die Abweichung beim Saldo aus Investitionstätigkeit in Höhe von -3.280.383,75 EUR resultiert aus den nicht eingeplanten Tilgungsrückflüssen (1.331.616,25 EUR) der zwei zum Jahresende 2017 vergebenen Konzerndarlehen sowie der Auszahlung eines weiteren konzerninternen Kredites an die Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) im Dezember 2018 in Höhe von 4.612.000,00 EUR. Der hierfür erforderlichen außerplanmäßigen Auszahlung hat der Rat in seiner Sitzung am 12. Februar 2019 zugestimmt. Alle drei Kreditvergaben erfolgten kurzfristig in Abstimmung mit dem Fachbereich Finanzen und waren zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung jeweils nicht bekannt.
Aus den beiden Salden (laufende Verwaltungstätigkeit/Investitionstätigkeit) ergibt sich insgesamt eine Finanzmittelveränderung in Höhe von 3.786.222,93 EUR.
Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2018 wurden durch den Leiter des Sondervermögens festgestellt (Anlage 3).
