Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-13573

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die als Anlage beigefügte Förderrichtlinie zur Anschaffung von Lastenrädern und Lastenpedelecs wird beschlossen.“   

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz:

Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Förderrichtlinie für Lastenfahrräder und Lastenpedelecs um einen Beschluss, für den der Rat beschlusszuständig ist.

 

Vom Rat wurde am 02.04.2019 folgender Beschluss gefasst (Antrag 19-10276 „Förderprogramm für Lastenräder“ geändert beschlossen, gleichlautend mit Beschluss zu Änderungsantrag 19-10408):

„Die Verwaltung wird gebeten, Möglichkeiten zu untersuchen und zu bewerten, um den Einsatz von Lastenrädern in Braunschweig durch Anreize zum Erwerb von Lastenrädern über ein Förderprogramm mit Förderrichtlinien zu erhöhen. In den Förderrichtlinien sind förderfähige Lastenräder, Höhe oder Staffelung der Förderungen, Antragsberechtigte, Verfahren und ähnliches mehr aufzunehmen. Elektrokleinfahrzeuge

(z. B. Roller) sind auch zu berücksichtigen. Auch sind mögliche Kooperationspartner einzubeziehen.“

 

In den Haushalt 2020 wurden unter Bezugnahme auf die Mitteilung 19-10276-01 für die Umsetzung der Förderrichtlinie 20.000 € eingestellt (FWI 201/202).

 

Die Verwaltung hat gemäß dem vorgestellten Ratsbeschluss die beigefügte Förderrichtlinie zur Förderung der Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs für gewerbliche, gemeinnützige und gemeinschaftliche Zwecke erstellt.  

 

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Anlagen

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