Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-13130

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Die Allgemeinen Vertragsbestimmungen für die Kinder- und Teenyklubs (KTK), die Einrichtungen der Schulkindbetreuung in und an Schulen sowie die KoGS-Betreuungsgruppen der Stadt Braunschweig werden mit Wirkung zum 1. August 2020 aktualisiert.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes am 1. März 2020 erfordert die Aktualisierung der Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB) für die Kinder- und Teenyklubs (KTK), die Einrichtungen der Schulkindbetreuung in und an Schulen sowie die KoGS-Betreuungsgruppen.

 

Im § 4 der AVB wird in Absatz 4 bei den durch die Erziehungsberechtigten vorzulegenden Dokumenten für die Aufnahme eines Kindes unter c) der Passus „-sofern nicht durch Impfpass nachgewiesen- einen Nachweis gemäß § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) über die erfolgte Masernschutzimpfung oder eine Masernimmunität bzw. eine vorliegende Befreiung aufgrund Kontraindikation“ eingefügt.

 

Durch das Einfügen des neuen Unterpunktes c) werden die bisherigen Unterpunkte c) und d) des § 4 Absatz 4 neu in die Unterpunkte d) und e) umbenannt.

 

§ 5 Absatz 1 Satz 1 wird klarstellend wie folgt neu gefasst:

„Für den Besuch der KTKs und von Einrichtungen der Schulkindbetreuung in und an Schulen werden Entgelte nach der jeweils gültigen Fassung des Entgelttarifes für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig erhoben.“

 

 

 

 

 

 

 

Darüber hinaus wird der Begriff „Offene Ganztagsgrundschule (OGS)“ durch „Kooperative Ganztagsgrundschule (KoGS)“ ersetzt. Diese Bezeichnung beschreibt die Grundschulen, die im Rahmen des Braunschweiger Modells mit Trägern der Jugendhilfe im Ganztag kooperieren.
 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise