Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-13556
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung eines städtischen Vertreters im Aufsichtsrat der Allianz für die Region GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
Entscheidung
|
|
|
|
14.07.2020
|
Beschlussvorschlag
Beschluss:
Zur Wahl in den Aufsichtsrat der Allianz für die Region GmbH schlägt die Gesellschafterin Stadt Braunschweig
Herrn Oberbürgermeister Ulrich Markurth
(Wahl gemäß § 67 NKomVG)
vor. Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Allianz für die Region GmbH wird angewiesen, sich in der Gesellschafterversammlung für die Durchsetzung dieses Vorschlages einzusetzen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach den Regelungen in § 9 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages der Allianz für die Region GmbH (AfdR) datiert die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder bis zur Beendigung der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit begann (hier: 2015), wird nicht mitgerechnet. Die Amtszeit von Herrn Markurth im Aufsichtsrat der AfdR endet folglich turnusmäßig mit Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019.
Gemäß § 9 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages hat jeder Gesellschafter der AfdR das Recht mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrates vorzuschlagen. Die Aufsichtsratsmitglieder werden mit 2/3-Mehrheit durch die Gesellschafterversammlung gewählt.
Bisher wurde in den Aufsichtsrat der Gesellschaft jeweils der Oberbürgermeister gewählt. Herr Oberbürgermeister Markurth ist seit 2014 Mitglied im Aufsichtsrat der Gesellschaft und derzeit Aufsichtsratsvorsitzender. Es wird vorgeschlagen, diese Regelung beizubehalten.
Neben dem Vorschlag der Stadt als Gesellschafterin, Herrn Oberbürgermeister Markurth in den Aufsichtsrat zu wählen, ist es notwendig, sich in der Gesellschafterversammlung für die notwendige Mehrheit einzusetzen.
