Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-13368-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 12. Mai 2020 (Drs. 20-13368) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu Frage 1:

 

Eine wesentliche Grundlage für die in 2021 zu erarbeitende Schutzgebietsverordnung ist der Landschaftsrahmenplan (LRP), der sowohl eine fachgutachtliche Einschätzung der Natur­schutzqualitäten der Teilgebiete enthält als auch Grundzüge eines Biotopverbundkonzeptes.

 

Für das ‚Geitelder Holz', den ‚Forst Stiddien' sowie Teile des ‚Timmerlaher Busches' liegen die Voraussetzungen zur Ausweisung als Naturschutzgebiet (NSG) vor; die Niederung des Fuhsekanals erfüllt danach die Voraussetzungen für ein Landschaftsschutzgebiet (LSG).

Insoweit kann die Frage mit "im Prinzip ja" beantwortet werden.

 

Die genaue äußere Abgrenzung des geplanten Schutzgebietes wie auch die Einstufung der einzelnen Bausteine steht gegenwärtig aber noch nicht fest. Dies ist Aufgabe der detaillierten Aufstellungsarbeiten für die Schutzgebietsverordnung.

 

Zu Frage 2.

 

Grundsätzlich ja.

 

Das Ziel einer - wie angesprochen - "zeitnahen" Errichtung eines möglichst zusammen­hängenden Vernetzungssystems wird sich nach den Erfahrungen aus der Vergangenheit nur schwer realisieren lassen.

 

Insbesondere aufgrund der sehr guten Böden für eine landwirtschaftliche Nutzung gestaltete es sich bis heute sehr schwierig, Zugriff auf Flächen für eine Vernetzungsachse zu bekommen.


 

Die Früchte, die heute "geerntet" werden können wie die renaturierte Niederung des Fuhsekanals oder die Heckenstrukturen in Timmerlah, gehen im Wesentlichen zurück auf Jahre bzw. Jahrzehnte zurückliegende Planungen und ergriffene Möglichkeiten sowie in letzter Zeit zunehmend Ausgleichs- und Ersatzerfordernisse.

 

Näheres ist in der Mitteilung 20-13367-01 ausgeführt.

 

Zu Frage 3:

 

Auch hier ist zunächst auf die Ausführungen in der Mitteilung 20 -13367-01 zu verweisen.

 

Die in städtischem Eigentum stehenden Flächen in diesem Bereich des Stadtgebietes sind allerdings zum allergrößten Teil bereits für Naturschutzzwecke entwickelt worden (s. die Antwort zu 2). Hier gibt es aktuell daher kaum noch Reserven.
 

 

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