Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 20-13719-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand zur möglichen Ölschiefer-Lagerstätte im Nordosten der Stadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0600 Baureferat; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Kenntnis
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01.07.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Ölschiefervorkommen bei Hondelage ist im derzeit gültigen Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) aus dem Jahr 2008 als Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffgewinnung festgelegt. Das RROP legt die angestrebte räumliche Entwicklung für die Region fest und wird derzeit neu aufgestellt. Dabei müssen Vorgaben und Ziele aus dem Landesraumordnungsprogram Niedersachsen (LROP) 2017 als übergeordneter Planungsebene aus rechtlichen Gründen berücksichtigt werden.
Das derzeit rechtsgültige LROP 2017 legt für die Ölschiefer-Lagerstätten nördlich von Hondelage sowie zwischen Flechtorf und Schandelah fest, dass sie „als national bedeutsame Energiereserve von Nutzungen frei zu halten [sind], die einen langfristig erforderlichen Abbau erschweren oder verhindern könnten. Innerhalb dieser Gebiete dürfen in Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen neue Baugebiete nicht dargestellt oder festgesetzt werden.“ Hierbei handelt es sich bereits um Ziele der Raumordnung, die für nachgeordnete Planungsebenen und somit auch für die Stadt verbindlich sind und mit der aktuell geplanten Änderung des LROP in die Zeichnerische Darstellung überführt werden sollen.
Auf Nachfrage der Verwaltung hat der Regionalverband aktuell bestätigt, dass im Rahmen der Fortschreibung des LROP an dieser Aussage festgehalten werde. Aus diesem Grund sind die Ölschiefer-Lagerstätten im neuen RROP als Ziel der Raumordnung (=Vorranggebiet) festzulegen. Daher sind die Handlungsspielräume gering. Die Stadt hat beim Änderungsverfahren 2015/2016 bereits eine kritische Stellungnahme abgegeben und hinsichtlich der Abbauverfahren und unter Klimaschutzaspekten Bedenken geäußert.
Im Rahmen der aktuellen Verfahren können Behörden, Verbände und die Öffentlichkeit Stellung nehmen. Der Beteiligungszeitraum für die Änderung des LROP steht noch nicht fest. Die 1. Offenlage des neuen RROP-Entwurfes ist laut Regionalverband im 1. Quartal 2021 für drei Monate bis Ende des 2. Quartals 2021 geplant.
