Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-13721-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der AfD-Fraktion vom 19. Juni 2020 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1

Im laufenden Jahr wurde das Grünpfeilschild (Verkehrszeichen 720 der Straßenverkehrsordnung - StVO) an der Lichtzeichenanlage Am Denkmal/Gifhorner Straße entfernt; der Stadtbezirksrat 322 Veltenhof- Rühme wurde mit Drucksache 20-12472 hierüber informiert.

 

Darüber hinaus soll auch das Grünpfeilschild an der Lichtzeichenanlage Am Feuerteich/ Berliner Heerstraße entfernt werden; vgl. Drucksache 17-04763-02.

 

Aktuell gibt es noch an weiteren 9 Standorten im Stadtgebiet Grünpfeilregelungen, die sukzessive überprüft werden, da deren Anordnung den Bestimmungen des § 37 der StVO sowie der dazugehörigen Verwaltungsvorschriften unterliegt und sich die Verkehrsverhältnisse vor Ort verändern können. Abhängig vom Ergebnis der Einzelfallprüfung kann eine Entfernung weiterer Grünpfeilschilder erforderlich werden.

 

Zu Frage 2

Wenn die Verkehrsverhältnisse und die Verkehrsmengen es erfordern, wird durch ein Gefahrenzeichen (Verkehrszeichen 101 StVO) und den Zusatz „Grünpfeil entfernt“ temporär auf die geänderte Verkehrssituation hingewiesen.

 

Zu Frage 3

Die Installation einer getrennten Signalisierung ist ebenfalls immer einzelfallbezogen zu betrachten und wird stetig mit überprüft.

Eine getrennte Signalisierung des abbiegenden Verkehrs setzt in der Regel voraus, dass für ihn auf der Fahrbahn ein besonderer Fahrstreifen mit Richtungspfeilen markiert ist.

Neben erforderlichen baulichen Voraussetzungen wird diese Form der Signalisierung nur dann eingesetzt, wenn sich daraus nennenswerte Vorteile für die Sicherheit, die Akzeptanz und die Verkehrsqualität ergeben. 

 

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