Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 20-13676-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Entzerrung des Radverkehrs während der Sommerferien
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Kenntnis
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01.07.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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14.07.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nachdem der Verwaltungsausschuss einen Antrag 20-13281 in ähnlicher Sache abgelehnt hatte, werden mit Drucksache 20-13676 erneut sehr kurzfristige und zugleich weitreichende Eingriffe in das Straßennetz zur Beschlussfassung vorgeschlagen. Mit dieser Stellungnahme gibt die Verwaltung für die Beratung des Antrages die folgenden Informationen zur Kenntnis.
Grundsätzliche Verwaltungsposition zur Radverkehrsförderung
Die Verwaltung begrüßt das Engagement zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs und teilt die Auffassung, dass diese beiden Verkehrsarten generell und gerade auch in der aktuellen Pandemie sowohl für den Alltagsverkehr als auch für den Freizeitverkehr sehr geeignet sind.
Die Förderung des Rad- und Fußverkehrs ist weiterhin, wie in der Vergangenheit auch, Ziel der Verwaltung. Dies drückt sich in den vielen Neu- und Umbauprojekten der vergangenen Jahre, in den laufenden Planungen für ein Radverkehrskonzept und für den Mobilitätsentwicklungsplan und in den Zielen und Maßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes ISEK (Arbeitsfeld 12, zukunftsorientierte Mobilität) aus. Auch der aktuelle Alternativvorschlag der Verwaltung zum Thema Radentscheid (Drucksache
20-13283) dokumentiert deutlich den hohen Stellenwert, den die Verwaltung einer noch intensiveren Radverkehrsförderung beimisst.
Die Veränderung der Verteilung der begrenzten Verkehrsflächen im Stadtgebiet zugunsten des Fuß- und Radverkehrs wird auch bei der zukünftigen Verkehrsplanung eine bedeutende Rolle spielen. Dies muss aber wie bisher auch immer das Ergebnis einer umfassenden fachplanerischen Prüfung und politischen Beratung auf Grundlage konzeptioneller Planungen sein.
Zum Antrag 20-13676
Die Einschätzung, dass die Radverkehrsanlagen überlastet sind, teilt die Verwaltung überwiegend nicht. Das im Fahrradstadtplan dargestellte Radverkehrsnetz bietet für eventuelle punktuelle Überlastungen viele Ausweichoptionen an.
Die Überschrift der Anlage des Antrages: „Mehr Platz fürs Rad: einfach mal machen!“ kann die Verwaltung in der suggerierten Einfachheit nicht bestätigen. Die Umnutzung von Fahrstreifen erfordert Lösungen für die Führung aller Fahrbeziehungen an Kreuzungen. Die Ampelschaltungen müssen den Radverkehr, der langsamer ist als Autos und der in der im Antrag angedachten Planungs-Idee auch in anderer Richtung fährt, berücksichtigen. Es sind sichere Lösungen für die bauliche Absicherung der Flächen erforderlich, aber auch für Kehrmaschinen, Müllwageneinsätze, Einsatzfahrten von Polizei und Rettungsdienst, für Taxis, die zum Taxistand müssen, etc. Und es muss geprüft werden, ob Verkehrsverlagerungen nicht zu grundlegenden Problemen an anderen Stellen im Straßennetz führen (zum Beispiel durch verstärkten Autoverkehr in den zuvor ruhigeren Fahrradstraßen). Auch die Belange des ÖPNV und des Kraftfahrzeugverkehrs, der sich zunehmend normalisiert, müssen berücksichtigt werden. Ferner müssten – unabhängig von der fachlichen Bewertung der im Antrag vorgesehenen Maßnahmen – vor einer Realisierung zunächst die Öffentlichkeit und die relevanten Akteure, an der Casparistraße unter anderem die Einzelhändler, eingebunden werden.
Vor diesem Hintergrund wären die im Antrag vorgesehenen Maßnahmen schon allein zeitlich nicht realisierbar.
