Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 20-12520-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss vom 28.01.2020 (Vorschlag gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

Wir beantragen die Einrichtung eines Behindertenparkplatzes in der Südstadt auf dem Welfenplatz vor der Apotheke oder an einem anderen geeigneten Standort in der Nähe der Apotheke.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Auf dem Welfenplatz vor der Hausnummer 6, welche in unmittelbarer Nähe zur Apotheke liegt, wird ein Behindertenparkplatz eingerichtet.

 

Begründung:

 

Wegen des zweimal wöchentlich stattfindenden Wochenmarktes und der offiziell ausgewiesenen Marktfläche kann ein Behindertenparkplatz nicht direkt vor der Apotheke eingerichtet werden. Deshalb wird auf die sich direkt an die Marktfläche anschließende Fläche vor der Hausnummer 6 (Sparkasse) zurückgegriffen.

 

Dies wurde in einem Ortstermin am 09.06.2020 mit Vertretern des Stadtbezirksrats und des Behindertenbeirats abgestimmt.
 

 

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