Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 20-13784
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau der Sidonienbrücke über den westlichen Okerumflutgraben im Bereich des Hohetorwall - Änderungsantrag zu DS 20-12849-02 und 20-13605
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion BIBS im Rat der Stadt / Professor Dr. Dr. Büchs, Wolfgang
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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01.07.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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14.07.2020
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Beschlussvorschlag
- Die Verwaltung erstellt eine Planungsvariante, die eine grundlegende Sanierung (inkl. Teilneubau) der bestehenden Brücke in der aktuellen Größenordnung und der aktuellen Lage sowie unter Erhalt des Geländers von 1905 vorsieht. Dabei werden die Kosten einer solchen Lösung nachvollziehbar dargestellt. Dabei wird auch betrachtet, in welcher Weise die den Wallabhang derzeit gerade auf die Brücke hinablaufende Zuwegung vom/zum Hohetorwall (z.B. durch Serpentinen- oder Rautenform o.ä.) so gestaltet werden kann, dass die Steigung rollstuhlgerecht ist, aber Fahrräder nicht mehr in direkter Line (und mit hoher Geschwindigkeit) in die Brücke einfahren.
- Ggf. erfolgende Antworten oder Stellungnahmen des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur als oberster Denkmalschutzbehörde sowie des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege auf die Anfrage der BIBS (s. Anlage) werden abgewartet und in der turnusgemäß folgenden Sitzung des PLUA diskutiert.
- Ausgewiesene Tragwerks- und Brückenbauexperten wie z.B. das Institut für Bauwerksgestaltung und Tragwerk der TU Braunschweig und/oder der Braunschweiger Brückenhistoriker Dipl. Ing. Elmar Arnhold (Arbeitsgemeinschaft Gebautes Erbe) werden gebeten, eine Stellungnahme zum geplanten Brückenneubau sowie zu Sinn, Möglichkeiten und ggf. Kosten der Sanierung der bestehenden Brückenkonstruktion abzugeben. Auch diese Stellungnahmen werden in der turnusgemäß folgenden PLUA-Sitzung nach ihrem Eingang diskutiert.
- Die o.g. Experten bzw. Vertreter von Behörden sowie RepräsentantInnen anderer betroffener Nutzer- und Interessengruppen wie Wallringforum, Kleinkinder, Fußgänger, Senioren, Behinderte etc. werden wie die Radfahrverbände zu einem Ortstermin und einem anschließenden „Runden Tisch“ im Rathaus eingeladen.
- Der Eingriff des nach DS 20-12489-02 vorgesehenen Brückenneubaus in die denkmalgeschützten Wallanlagen wird in Form einer 3D-Simulation visualisiert, damit er für alle plastisch begreifbar wird.
Nach Abarbeitung der Punkte 1.-5. erfolgt eine Abwägung der Vor- und Nachteile eines Brückenneubaus wie in DS 20-12849-02 vorgeschlagen und einer Sanierung (Teilneubau) der bestehenden Brückenkonstruktion (inkl. Erhalt des Geländers in Anpassung an die heute geltenden Vorschriften) sowie eine Entscheidung für eine der beiden Planungsvarianten.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Wer am Ortstermin teilgenommen hat, konnte sich überzeugen: Die Sidonienbrücke passt sich sehr gut in das Gelände ein und ist vor allem durch das Geländer von 1905 ästhetisch sehr ansprechend.
Die Sidonienbrücke funktioniert bei gegenseitiger Rücksichtnahme in der vorhandenen Form für alle Nutzergruppen. Probleme sind der unzweifelhaft vorhandene Sanierungsbedarf sowie die unfallgefährliche, steile und direkte Zufahrt vom Hohetorwall auf die Sidonienbrücke (die im Übrigen nicht der Wegeführung der Krahe´schen Wallanlagen entspricht, sondern erst anfangs der 1980er Jahre so eingerichtet wurde).
In beiden Belangen ist für Abhilfe zu sorgen. Eine grundlegende Neukonstruktion der Brücke mit starkem Eingriff in die denkmalgeschützten Wallanlagen ist dafür aber nicht zwingend erforderlich. Zusätzlich führt der Weg aber zwischen Hohetorwall und Güldenstraße in einen Engpass, der die Leistungsfähigkeit des Weges als mögliche „Hauptfahrradstrecke“ notwendig einschränkt. Mit der Beschaffenheit der Brücke hat das allerdings nichts zu tun.
Die relevanten Denkmalschutzaspekte sind bisher nicht in gebührender Weise erörtert worden. In diesem Zusammenhang wird auf die Anfrage der BIBS beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur als oberster Denkmalschutzbehörde sowie beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege hingewiesen (s. Anlage). Das Niedersächsische Landesamt für Denkmalschutz hat die Aufgabe, die unteren Denkmalschutz- und die lokalen Bau- und Planungsbehörden fachlich zu beraten. Die Präsidentin, Frau Dr. Krafczyk ist eine ausgewiesene Expertin für Baugestaltung, Tragwerke und Bautechnikgeschichte.
Im Zusammenhang mit der Nutzung der Sidonienbrücke und im Hinblick auf die beabsichtigten Planungen gibt es neben Radfahrverbänden zahlreiche andere Nutzergruppenö. Da sind die normalen Fußgänger, die "entenfütternden" Eltern/Großeltern mit Kleinkindern, SeniorInnen und Behinderte sowie nicht zuletzt die historisch Interessierten, denen an einem möglichst originalen Erhalt der Wallringanlagen liegt. Diesen Gruppen sollten die gleichen Beteiligungsmöglichkeiten wie den RadfahrerInnen eingeräumt werden.
Zudem haben wir das Glück, renommierte Experten und Institutionen für Tragwerke und Brückenkonstruktionen direkt vor Ort zu haben. Es wäre eine Vergeudung intellektueller Ressourcen, wenn man bei der (Neu-)Planung einer derart exponierten Brücke auf diese Expertise verzichten würde.
Diese o.g. Alternativplanung wird insbesondere vor dem Hintergrund der vorgesehen Einsparungen im Rahmen des KGSt-Prozesses und absehbar notwendiger corona-bedingter Haushaltseinsparungen als essentiell betrachtet. Denn jede Entscheidung, die erhebliche Kosten nach sich zieht wie der 1,7 Mio. Euro teure Neubau der Brücke, sollte hinsichtlich kostengünstiger Alternativen geprüft werden. Denn es passt nicht gut zusammen, dass wir Mehrkosten für eine neue Brücke aufbringen, um auf der anderen Seite zur Einsparung von Haushaltsmitteln wieder Glyphosat bei der Grünflächenpflege einsetzen oder sozialen Projekten das Geld kürzen.
Schließlich ist unabhängig vom Kostenvorteil im Rahmen der diesjährigen Haushaltsverhandlungen der Antrag "Sicherung Altbau statt Abriss und Neubau" (Ergänzungsvorlage 19-12230-01) beschlossen worden, der prioritär die Erhaltung alter Bausubstanz vorsieht. Vor diesem Hintergrund ist eine Alternativplanung, möglichst unter Erhalt der alten Baukonstruktion (völlig unabhängig ob diese unter Denkmalschutz steht oder nicht) zwingend, wenn der Rat seine eigenen Beschlüsse respektiert.
Zeitdruck, den Neubau der Sidonienbrücke zu beschließen, besteht nicht. Von daher erscheint es durchaus möglich, Alternativplanungrn und die o.g. Stellungnahmen vor einer endgültigen Entscheidung abzuwarten und mit einzubeziehen sowie die Bürgerbeteiligung angemessen durchzuführen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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