Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-13642-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 213 vom 15. Juni 2020 (Drs. 20-13642) wird wie folgt Stellung genommen:
 

Zu Frage 1

Jugendplätze fallen nicht wie beispielsweise Spielplätze, auf denen ausschließlich Kinder spielen, in den Anwendungsbereich des § 22(1A) des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), sondern zählen zu den Freizeitanlagen und unterliegen somit der Nds. Freizeitlärm-Richtlinie. Freizeitanlagen werden wie nicht genehmigungsbedürftige gewerbliche Anlagen i. S. der TA-Lärm betrachtet. Ihre Beurteilung und Messung erfolgt nach den entsprechenden Vorgaben der TA-Lärm. Beim Betrieb eines Jugendplatzes ist damit sicherzustellen, dass die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm gemessen 0,5 m vor den am meisten betroffenen Fenstern der nächstgelegenen schutzbedürftigen Nutzungen (Wohnen) nicht überschritten werden. Im vorliegenden Fall befinden sich diese Wohngebäude in der Elsa-Neumann-Straße in einem Allgemeinen Wohngebiet. Zur Sicherstellung der Einhaltung der Immissionsrichtwerte wurden die erwartbaren Geräuschimmissionen durch den Jugendplatz mittels einer schalltechnischen Berechnung im Rahmen des Bauantragverfahren u.a. an der o. g. Wohnbebauung prognostiziert. Das Berechnungsverfahren orientiert sich bundesweit standardmäßig an dem Bericht „Geräusche von Trendsportanlagen“ des Bayrischen Landesamtes für Umwelt. Als Berechnungsgrundlage wurde anhand der vorgelegten Planung ein Streetball-Platz mit zwei Körben aus dem vorstehend genannten Bericht angesetzt. Darüber hinaus wurden für die Berechnung die höchstmöglichen Zuschläge angesetzt, um so den konservativsten Ansatz zu simulieren. Zur Einhaltung der Richtwerte und damit zur Einhaltung des immissionsschutzrechtlichen Schutzanspruches der anwohnenden Bürgerinnen und Bürger war es erforderlich, an der westlichen Seite einen Wall mit einer Höhe von 2 m zu errichten und darüber hinaus die Nutzungszeit auf 10 bis 22 Uhr zu beschränken.

 

Trotz dieser Maßnahmen beschwerten sich Anwohner aus der Elsa-Neumann-Str. erstmalig im Januar 2020 über ihren bevollmächtigten Rechtsanwalt über unzumutbare Lärmbeeinträchtigungen bei der Verwaltung. Seitens des Rechtsanwaltes wurden dabei insbesondere die schalltechnischen Berechnungen angezweifelt. Zur Überprüfung wurden am 18. Mai 2020 im Rahmen eines Ortstermins durch die Verwaltung Schalldruckpegelmessungen am Wohnhaus der Beschwerdeführer durchgeführt. Anwesend an dem Termin waren die Beschwerdeführer und deren Nachbarn, der Rechtsanwalt der Beschwerdeführer sowie zwei Mitarbeiter der Unteren Immissionsschutzbehörde.

 

Von den anwesenden Anwohnern wurde einvernehmlich berichtet, dass das Basketballspielfeld des Jugendplatzes in der Regel nicht für ein Spiel von Korb zu Korb genutzt wird. Vielmehr würden teilweise bis zu acht Basketbälle gleichzeitig benutzt und in kurzen Intervallen in einen der beiden Körbe sowie gegen die darüber befindlichen Bretter geworfen bzw. auf den Boden geprellt.

 

Die vorstehend genannte Art der Nutzung wurde sodann mit zwei Basketbällen simuliert. Durch die Messung zeigte sich, dass der maßgebende Immissionsrichtwert überschritten wird. Pegelbestimmend war hier insbesondere das Werfen gegen das Brett des Basketballkorbes, der dem Grundstück der Beschwerdeführer am nächsten gelegen ist. Für die Umsetzung der berechtigen Interessen der Beschwerdeführer ist daraufhin als vorübergehende Sofortmaßnahme dieser Basketballkorb am 26. Mai 2020 samt Brett demontiert worden.

 

Weitere Sofortmaßnahmen wurden nicht getroffen. Der Jugendplatz ist ansonsten weiterhin vollumfänglich nutzbar, auch der gegenüberliegende Basketballkorb kann genutzt werden.

 

Zu Frage 2

Bei dem Ortstermin am 18. Mai 2020 handelte es sich um eine routinemäßige Überprüfung der Unteren Immissionsschutzbehörde im Rahmen des Geschäfts der laufenden Verwaltung. Daher wurde der Stadtbezirksrat nicht zu diesem Termin eingeladen. Über die Bezirksgeschäftsstelle wurde der Stadtbezirksrat 213 jedoch über die getroffene Maßnahme in Kenntnis gesetzt. Da es sich wie vorstehend dargestellt lediglich um eine vorläufige Maßnahme handeln soll, wurde die Jugendvertretung noch nicht eingebunden.

 

Zu Frage 3

In Planung sind kurzfristig weitere Schalldruckpegelmessungen über einen repräsentativen Zeitraum. Hierbei soll auch ermittelt werden, wie sich das Prellen auf dem Fußboden von bis acht Basketbällen auf den Lärmpegel auswirkt. Auf Grundlage dieser weiteren Messungen werden dann alternative schallmindernde Maßnahmen geprüft und ggf. umgesetzt. Hierbei soll auch geprüft werden, inwieweit eine Dämpfung der Bretter an den Basketballkörben

möglich ist, um den Jugendplatz schnellstmöglich in seinen ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen.

 

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