Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 20-13703-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Querungshilfe an der Grasseler Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Kenntnis
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01.07.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN vom 18.06.2020 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Derzeit befindet sich das Vorhaben „Nahversorger Bevenrode“ (BV 18) im Bauleitplanverfahren. Die verkehrsplanerischen Belange werden zur Zeit zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Braunschweig abgestimmt.
Über die Finanzierung der Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan „Nahversorger Bevenrode“ wird ein Städtebaulicher Vertrag zwischen Stadt und Vorhabenträger geschlossen.
Zu Frage 1:
Der südwestliche Ortseingang von Bevenrode ist gekennzeichnet durch eine relativ geradlinige Straßenführung, kombiniert mit einer für Bus- und Lkw-Befahrbarkeit erforderlichen und somit für Pkw komfortablen Fahrbahnbreite. Ein Nahversorger, wie er an der Grasseler Straße geplant wird, erzeugt nicht nur motorisierte Individualverkehre. Gerade in so dichter Lage zum Ortskern von Bevenrode ist zu erwarten, dass ein erheblicher Teil der Kunden zu Fuß oder mit dem Rad den Markt besuchen werden.
Da die Grasseler Straße etwa mittig durch den Ort verläuft und somit auch viele Fußgänger und Radfahrer aus dem Bereich südlich der Grasseler Straße erwartet werden, wird eine Querungshilfe zur sicheren Führung des Fuß- und Radverkehrs zum und vom geplanten Nahversorger als notwendig erachtet.
Zu Frage 2:
Es gibt grundsätzlich mehrere Möglichkeiten, um die Verkehrssicherheit für querende Fußgänger und Radfahrer zu erhöhen. Neben verkehrsrechtlichen Regelungen können vor allem baulich unterstützte Überquerungsstellen dem Fußgänger die Querung erleichtern. Die unterschiedlichen Möglichkeiten richten sich u.a. nach der Bedeutung der Querungsstelle für den Fußgängerverkehr, die Kraftfahrzeugverkehrsstärke oder die zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich.
Für den hier betrachteten Bereich ist eine Querungshilfe die geeignete Lösung.
Aktuell wird geprüft, wie eine bauliche Maßnahme zur Geschwindigkeitsreduzierung für den ortseinwärts fahrenden Kfz-Verkehr in räumlicher Nähe zur Querungshilfe realisiert werden kann. Dies soll die Sicherheit für den Fuß- und Radverkehr in diesem Bereich erhöhen.
Diese Maßnahme ist ebenso wie die Querungshilfe Gegenstand der Verhandlungen zum Städtebaulichen Vertrag.
