Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 20-13733-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Parken in Kreuzungsbereichen und Einmündungen nach der aktuellen StVO
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0600 Baureferat; 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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zur Kenntnis
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30.06.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN vom 19. Juni 2020 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die Problematik des unzulässigen Parkens im Kurvenbereich hat sich durch die StVO-Novelle nicht verändert. Die Rechtslage ist eindeutig. Es kann davon ausgegangen werden, dass unzulässiges Parken vorsätzlich praktiziert wird.
Zu Frage 1, kurzfristige Maßnahmen
In Gebieten mit hohem Parkdruck wird erfahrungsgemäß bevorzugt dort unerlaubt geparkt, wo die niedrigsten Verwarngelder drohen. Die Verkehrsüberwacherinnen und Verkehrsüberwacher sind sensibilisiert und achten im Rahmen ihrer Kontrollen auch besonders auf das unerlaubte Parken in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen. Auf Grund der personellen Kapazitäten könnte eine verstärkte Überwachung dieser Bereiche jedoch nur zu Lasten gravierenderer Parkverstöße erfolgen (z. B. Parken in Feuerwehrzufahrten, auf Geh- und Radwegen, in zweiter Reihe, in absoluten Haltverboten) und ist daher aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht sinnvoll.
Zu Frage 2, Abpollerung
Eine generelle Abpollerung der Kreuzungs- und Einmündungsbereiche ist nicht vorgesehen und auch nur in wenigen besonderen Fällen überhaupt möglich, da neben Radwegen sehr häufig die Kfz- Fahrspur verläuft in deren Fläche keine Poller gesetzt werden können, da somit der Straßenquerschnitt auf eine Fahrspur reduziert werden müsste. Darüber hinaus wird nicht grundsätzlich im gesamtstädtische Raum in den Kreuzungs- und Einmündungsbereichen verkehrswidrig geparkt. Dies ist nur in Bereichen mit sehr hohem Parkdruck festzustellen. Sollten trotz erfolgter Überwachung, größere Probleme auftreten, ist über bauliche Möglichkeiten nachzudenken. Dies bedarf jedoch einer Einzelfallprüfung. Zudem müssen bei Pollerlösungen auch eventuelle Feuerwehr- und Rettungswege in ausreichender Breite freigehalten, Laufwege, Schächte, Schaltschränke, Versorgungsleitungen usw. berücksichtigt und auch gestalterische Belange abgewogen werden.
Zu Frage 3, Umbau von Kreuzungen und Einmündungen
Aktuell plant die Verwaltung aufgrund der Novelle der StVO keine baulichen Veränderungen an Kreuzungen und Einmündungen.
