Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-13677-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der Fraktion BIBS vom 17.06.2020 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:


Der in der Kreuzstraße ansässige Verbrauchermarkt wird an verschiedenen Tagen zu unterschiedlichen Zeiten von Lieferanten aufgesucht. Durch Be- und Entladetätigkeiten von Lkw kommt es zu Behinderungen im fließenden Verkehr, da Lieferanten in zweiter Reihe parken.

 

Um die Leichtigkeit und Flüssigkeit des fließenden Verkehrs aufrecht zu erhalten, wird die Verwaltung ein eingeschränktes Haltverbot gegenüber dem Verbrauchermarkt im Bereich der Kreuzstraße 93-94 einrichten.

 

Ein anderer Standort kommt auf Grund der örtlichen Gegebenheiten und des empfohlenen Schulweges (GS Hohestieg) nicht in Betracht. Dieses eingeschränkte Haltverbot soll zeitlich von Mo. - Fr. in der Zeit von 7 - 18 Uhr sowie Sa. von 7 - 10 Uhr gelten.

 

Der Stadtbezirksrat 310 Westliches Ringgebiet wird mit der Drucksache 20-13476 informiert.

 

Dies vorausgeschickt nimmt die Verwaltung zur Anfrage der Fraktion der BIBS vom 17.06.2020 wie folgt Stellung:

 

Zu a) Nein.

 

Zu b) Nein.

 

Zu c) Bei dem Markt handelt es sich nicht um einen Groß-, sondern um einen Einzelhändler, der überwiegend Endverbraucher als Kunden hat. Die Baugenehmigung umfasst einen Ladebereich auf dem Hof, der von Fahrzeugen bis 3,80 m Höhe genutzt werden kann und auch umfassend genutzt wird.
 

 

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