Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-13797

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

  1. Das in der Anlage beigefügte Bekleidungskonzept wird beschlossen.
  2. Der Sperrvermerk der zusätzlichen Mittel (Drs.-Nr. 20-12552) wird aufgehoben.


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Schutzkleidungsausstattung der Feuerwehr Braunschweig hat in der Vergangenheit immer wieder Anlass zur Kritik gegeben, die teilweise auch die politischen Gremien erreicht hat. Hierbei ging es häufig um fehlende Schutzkleidung oder die nicht zeitgerechte Zurverfügungstellung aber auch der Ausfall von Schutzkleidung während der Reinigung nach Einsätzen wurde thematisiert. In der Sitzung des Feuerwehrausschusses am 29.01.2020 wurde durch die Verwaltung die Vorlage eines Schutzbekleidungskonzeptes angekündigt.

 

In einer umfassenden Analyse der derzeitigen Situation haben sich grundlegend fünf Handlungsfelder ergeben, die im Schutzbekleidungskonzept 2020+ betrachtet werden müssen. Im Sinne des umfänglichen Schutzes der Einsatzkräfte steht im Vordergrund, jeder Einsatzkraft der Feuerwehr Braunschweig eine geeignete, intakte und den technischen Standards entsprechend geprüfte Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen. Im Einzelnen sind aus Sicht der Verwaltung folgende Handlungsfelder zu nennen:

 

  1. Bereitstellung einer geeigneten Schutzkleidung für jede Einsatzkraft

 

  1. Einführung einer leichten Schutzkleidung für Einsatzbereiche ohne direkte Flammen- und Hitzeeinwirkung

 

  1. Sicherstellung der vorgegebenen Prüfintervalle und damit der Funktionalität der Schutzkleidung

 

  1. Sicherstellung der Verfügbarkeit von Reservebekleidung

 

  1. Sicherstellung eines guten Hygienestandards durch regelmäßige Reinigung und Dokumentation des Lebenszyklus

 

Da die einzelnen Handlungsfelder Schnittstellen besitzen und Einfluss aufeinander nehmen, bedarf es einer ganzheitlichen Betrachtung der Neuausrichtung der Schutzbekleidung.

 

 

Gesamtkonzept 2020+

 

Grundvoraussetzung der Umsetzung eines neuen Gesamtkonzepts ist die Beschaffung einer für alle Feuerwehrangehörigen ausreichend großen Anzahl an Schutzkleidungsgarnituren um insgesamt eine auskömmliche Vorhaltung sicherzustellen. Vor dem Hintergrund des finanziellen Rahmens wird hier ein Paradigmenwechsel stattfinden. In Zukunft soll jede Einsatzkraft mit einem Satz persönlich zugeordneter leichter Schutzkleidung ausgestattet werden, der den Anforderungen nach DIN EN 469 Leistungsstufe 1 entspricht und einen guten Witterungsschutz bietet (bisher bei der Feuerwehr Braunschweig nicht vorhanden). Im Gegenzug wird die vorhandene schwere Schutzkleidung (entsprechend DIN EN 469 Leistungsstufe 2) eingezogen und ausschließlich an Atemschutzgeräteträger ausgegeben.

 

Die eingezogene schwere Schutzbekleidung wird zu einem Schutzbekleidungspool zusammengefasst; schwere Schutzkleidung wird in Zukunft nicht mehr persönlich zugeordnet. Wird ein Satz Schutzkleidung zur Reinigung, Prüfung oder für eine Reparatur abgegeben, kann unverzüglich ein sauberer, geprüfter Satz dem Bekleidungspool entnommen werden. Die abgegebene Schutzkleidung wird dann gereinigt, durch eine sachkundige Person geprüft und ggf. repariert und steht anschließend im Pool den Kamerad*innen und Kolleg*innen gleichermaßen zur Verfügung.

 

Trotz des zu erwartenden Ausschusses bei Prüfung der eingezogenen schweren Schutzbekleidung wird durch den Bekleidungspool eine deutliche Verbesserung im Bereich Bekleidungsreserve erreicht. Alle Einsatzkräfte können dann nach Einsätzen ihre Einsatzbereitschaft unverzüglich wiederherstellen, da sie nicht auf die Reinigung ihrer persönlich zugeordneten Schutzkleidung warten müssen.

 

Zusätzlich kann durch die Einrichtung des Bekleidungspools sichergestellt werden, dass jeder Satz der schweren Schutzkleidung mindestens einmal jährlich gereinigt und geprüft wird und so Funktionalität und Sicherheit für die Einsatzkräfte gewährleistet werden. Die Prüfungen werden analog der jährlichen Alarmgeräteprüfung durch die Mitarbeiter der Stelle Technik gesteuert. Die Dokumentation der Wasch- und Prüfzyklen wird dadurch erheblich vereinfacht.

 

Die Reinigung der leichten Schutzkleidung kann ebenfalls zentral durch die Stelle Technik erfolgen. Derzeit ist für die leichte Schutzkleidung keine Reserve vorgesehen, da den Atemschutzgeräteträgern für die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft die schwere Schutzkleidung zur Verfügung steht. Weiterhin ist davon auszugehen, dass die leichte Schutzkleidung schon aufgrund der vorgegebenen Nutzung seltener kontaminiert wird und gereinigt werden muss. Es sollte organisatorisch sichergestellt werden, dass eine Reinigung aus Hygieneaspekten möglichst unter Ausnutzung von Abwesenheiten, wie z.B. Urlaub, durchgeführt wird. Zusätzlich soll die jährliche Prüfung der leichten Schutzkleidung der Freiwilligen Feuerwehr dezentral durch geschulte Personen („Bekleidungsbeauftragte“) durchgeführt werden, um die Umlaufzeiten so gering wie möglich zu halten. Die verbleibende geringe Ausfallquote von Einsatzkräften, die nur über die leichte Schutzkleidung verfügen und die nicht einsatzbereit sind, da die Schutzkleidung in der Reinigung ist, ist vertretbar und kann kompensiert werden. Langfristig ist eine Vorhaltung von Reservebekleidung anzustreben.

 

Finanzieller Rahmen

 

In Tabelle 1 sind die finanziellen Auswirkungen einer Umstellung auf das Schutzkleidungskonzept 2020+ gegenüber der aktuellen Ausstattungsvariante dargestellt. In der aktuellen Ausstattung müssten, unter der Voraussetzung, dass auch die Handlungsfelder Reservebekleidung, Hygiene und jährliche Prüfung adressiert werden sollen, in der Folge unverzüglich ca. 540 Satz schwere Schutzleidung (25 % Reserve sowie Ersatz für vor 2008 beschaffte Schutzkleidung) beschafft werden, bis 2025 zusätzlich ca. 560 Satz als Ersatz für abgängige Schutzkleidung der Beschaffungsjahre 2008-2013.

 

Im Schutzkleidungskonzept 2020+ müssten bei gleicher Vorhaltung von Reservebekleidung für die schwere Schutzbekleidung (25%) bis 2025 nur etwa 75 Garnituren schwere Schutzkleidung nachbeschafft werden.

 

Insgesamt liegen die akkumulierten Kosten für das Schutzkleidungskonzept 2020+ bis 2025 um 42.500 Euro niedriger als die aktuelle Ausstattungsvariante mit optimierter Vorhaltung.

 

Tabelle 1: Vergleich der Kosten von aktueller Ausstattung und Schutzkleidungskonzept 2020+ bis 2025

 

 

Anzahl

Stückpreis

Kosten

Gesamt

Aktuelle Ausstattung

 

 

 

 

Zusätzliche Reservebekleidung

300

900 €

270.000 €

 

Ersatz schwere Schutzkleidung sofort

240

900 €

216.000 €

 

Ersatz schwere Schutzkleidung bis 2025

560

900 €

504.000 €

990.000 €

 

 

 

 

 

Schutzkleidung 2020+

 

 

 

 

Leichte Schutzkleidung

1600

550 €

880.000 €

 

Ersatz schwere Schutzkleidung bis 2025

75

900 €

67.500 €

947.500 €

 

 

 

 

 

Differenz

 

 

 

42.500 €

 

Die Umsetzung des Konzeptes wird unter Berücksichtigung des logistischen Aufwandes und der Haushaltsansätze über die Jahre 2020 bis 2022 gestreckt. Wenn die mit Sperrvermerk versehenen 160.000,- € freigegeben werden, stehen für die Umsetzung des Konzeptes in den Jahren 2020-2022 ausreichend Finanzmittel zur Verfügung.

 

Die Details können dem beigefügten Konzept entnommen werden.

 

 

 

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Anlagen

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