Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-13473
Grunddaten
- Betreff:
-
Auslegung der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes der Stadt Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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15.09.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz:
Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 Satz 1, § 58 Abs. 1 NKomVG und der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“.
Im Sinne dieser Zuständigkeitsnormen handelt es sich bei der zu treffenden Entscheidung um eine Grundsatzentscheidung und damit um kein Geschäft der laufenden Verwaltung, für das der Oberbürgermeister zuständig wäre. Eine Zuständigkeit des Rates nach § 58 Abs. 1 NKomVG ist nicht gegeben. Daher bleibt es nach § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
Erläuterung:
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes schreibt für die Kommunen in § 21 die Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten vor. In § 5 des Niedersächsischen Abfallgesetzes (Nds. AbfG) werden die Vorgaben konkretisiert. In § 5 Abs. 2 Nds. AbfG wird festgelegt, dass bei der Aufstellung und Fortschreibung von Abfallwirtschaftskonzepten die Behörden und Stellen, die als Träger öffentlicher Belange von dem Abfallwirtschaftskonzept berührt werden können, zu beteiligen sind. Die Entwürfe sind gemäß Nds. AbfG für die Dauer von mindestens zwei Wochen öffentlich auszulegen.
Das Abfallwirtschaftskonzept wird von der Verwaltung erstellt. Die ALBA Braunschweig GmbH als Beauftragte Dritte der Stadt wurde bei der Erstellung des Konzeptes intensiv eingebunden. Auch die Belange der Gebührenpflichtigen wurden bei der Erstellung berücksichtigt.
Für die Betrachtung der Zukunftsfähigkeit der abfallwirtschaftlichen Anlagen (Deponie, Restabfallumschlaganlage, Vergärungsanlage, Kompostierung, Sperrmüllvorschaltanlage, Wertstoffhöfe) wurde ein Gutachter hinzugezogen.
Der Entwurf des Abfallwirtschaftskonzeptes wurde an die Mitglieder von BA und VA verteilt. Hinweise aus der Politik wurden berücksichtigt und das Abfallwirtschaftskonzept entsprechend angepasst.
Das Abfallwirtschaftskonzept wird nun zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange versendet und für die Dauer von vier Wochen (die Mindestfrist beträgt zwei Wochen) ausgelegt, um den Interessierten ausreichend Möglichkeit zur Einsichtnahme und zum Vorbringen von Bedenken und Anregungen zu geben.
Anschließend wird denjenigen, die Anregungen und Bedenken vorgebracht haben, im Rahmen eines Erörterungstermins Gelegenheit zur Erörterung gegeben.
Abschließend wird das Abfallwirtschaftskonzept dem Rat voraussichtlich im Dezember 2020 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Da die Möglichkeiten für einen Erörterungstermin Corona-bedingt eingeschränkt sind, sind Verzögerungen je nach Anzahl der Personen, die Anregungen und Bedenken vorbringen, möglich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7 MB
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