Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 20-13804
Grunddaten
- Betreff:
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Änderungsantrag zu DS 20-13432 und DS 20-13729: Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Wenden-West, 1. BA", WE 62 Stadtgebiet zwischen der Veltenhöfer Straße, der Straße Im Steinkampe und der Bundesautobahn A 2 Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion BIBS im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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01.07.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Der Beschlussvorschlag wird um folgenden Text ergänzt:
Die Verwaltung wird gebeten, folgenden Sachverhalt zum Bebauungsplan „Wenden-West“ zu prüfen und das Ergebnis dem Planungs- und Umweltausschuss vorzustellen:
Bestandteil der Prüfung soll der Ausschluss von Ansiedlungen sein, die im Zusammenhang mit der geplanten Aufbereitung und/oder Lagerung von radioaktiven Abfällen in Schacht Konrad stehen. Ebenso soll geprüft werden, inwieweit die Ansiedlung von Logistikbetreiben - sei es über textliche Festsetzungen etc. im Bebauungsplan oder notfalls auch über privatrechtliche Vereinbarungen - ausgeschlossen werden kann.
Die Ergebnisse dieser Prüfungen sind dem Planungs- und Umweltausschuss bis spätestens zum Ende des dritten Quartals 2020 vorzulegen, jedoch so rechtzeitig, dass sie ggf. noch in den Satzungsbeschluss dieses Bebauungsplans einfließen können.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Wenn die Kommune ein Gewerbegebiet ohne besondere Einschränkungen genehmigt, muss in der Folge wiederum alles genehmigt werden, was in ein Gewerbegebiet passt. Darunter könnten auch Störfallbetriebe, Logistikbetriebe (Atombetriebe, Autohöfe etc.) etc. fallen, die geradezu zwangsläufig einen Konflikt mit Anwohner*innen der direkt angrenzenden Wohngebiete, Schulen und Kitas verursachen.
Beim gerichtlich gekippten Bebauungsplan TH 22 wurde das Industriegebiet zu einem Gewerbegebiet zurückgestuft. Das bedeutet, dass eine Firma wie beispielsweise EZN (die im Übrigen in der Nähe des geplanten Neubaugebietes angesiedelt ist) auch auf jedem anderen Gewerbegebiet angesiedelt werden könnte. Wenn in Wenden ein zweites Atommülllager wie in Thune bei EZN verhindert werden soll, dann sollte als textliche Festsetzung festgehalten werden, dass in diesem Bebauungsplan keine Betriebe nach der Strahlenschutzverordnung zugelassen werden dürfen.
Während der Diskussion zur Machbarkeitsstudie zum Interkommunalen Gewerbegebiet Salzgitter-Braunschweig wurde Wert darauf gelegt, keine Betriebe nach Strahlenschutzverordnung anzusiedeln. Dies sollte privatrechtlich geregelt werden. Sollte nach Ansicht der Verwaltung im Falle von "Wenden-West" keine Regelung über den Bebauungsplan möglich sein, sollte eine solche privatrechtliche Regelung angestrebt werden.
