Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 20-13809
Grunddaten
- Betreff:
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Änderungsantrag zu DS 20-13432, DS 20-13729 und DS 20-13804: Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Wenden-West, 1. BA", WE 62 Stadtgebiet zwischen der Veltenhöfer Straße, der Straße Im Steinkampe und der Bundesautobahn A 2 Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion BIBS im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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01.07.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Der Beschlussvorschlag wird um folgenden Text ergänzt:
1. Die Fluglärmbelastung wird auf Basis der tatsächlichen (realen) Fluglärmbelastung berechnet und bewertet.
2. Im Plangebiet wurde mit dem Blutroten Storchschnabel (Geranium sanguineum), eine Rote Liste-Art der Kategorie "0" (ausgestorben oder verschollen) nachgewiesen. Mit molekularbiologischen Methoden wird geprüft, ob es sich um einen Gartenflüchtling oder um eine Wildpflanzen-Population handelt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Begründung zu 1: Das Flugverfahren nach FlugVODV 98 führt direkt über das geplante Baugebiet. Die Berechnung der Ermittlung der Lärmschutzbereiche z.B. von 2013 zeigt, dass nicht alle Flüge berücksichtigt werden: Dort hat man z.B. nur ca. 11.400 Instrumentenflüge berücksichtigt. Ca. 22.000 Sichtflüge sind für die Lärmentwicklung angeblich nicht relevant, obwohl gerade diese zu einem großen Teil über das südliche/mittlere Wenden führen (Zitat: Jürgen Schwarzer - stellv. Vorsitzender der Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm Braunschweig e.V.)
Begründung zu 2: Die DNA-Profile von züchterisch bearbeiteten Pflanzenarten und die ihrer wildlebenden Verwandten natürlicher Herkunft unterscheiden sich i.d.R. signifikant. Dies lässt sich mit den heute üblichen molekularbiologischen Verfahren i.d.R. mit vergleichsweise geringem Aufwand feststellen und über einen Abgleich mit vorhandene Datenbanken verifizieren. Handelt es sich tatsächlich um einen Gartenflüchtling ist das Vorkommen nicht relevant. Handelt es sich jedoch um eine Wildpflanzen-Population der als ausgestorben bzw. verschollen klassifizierten Art, ist das Vorkommen großräumig sicherzustellen und vor Eingriffen zu schützen. Da die Anwendung molekularbiologischer Methoden heute zum Standardrepertoire gehört, ist eine reine Annahme, es handele sich bei der Population um Gartenflüchtlinge nicht ausreichend.
