Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-13656-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsvollzug 2020 - hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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02.07.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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14.07.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
5. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt 4S.21 Neu - Ausbau Kiga-Plätze
Sachkonto 421110 Grundstücke + bauliche Anlagen - Instandhaltung
Bei dem o. g. Projekt werden außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 206.000,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2020 Aufwand 0,00 €
außerplanmäßig beantragter Aufwand: 206.000,00 €
(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 206.000,00 €
Es besteht weiterhin Handlungsbedarf zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für 3 - 6jährige Kinder. Insbesondere die Verzögerungen bei Neubauprojekten (z.B. HdL, TU Campus Nord) sowie der Rückzug des Investors der geplanten Kita Neustadtring führen kurzfristig zu Versorgungsengpässen.
Zur Vorbeugung von Schadensersatzansprüchen und zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für 3 - 6jährige Kinder in Kindertagesstätten müssen daher weitere Kindergartenplätze in den Kitas Pfälzerstraße in Veltenhof sowie im Volkskindergarten an der Leopoldstraße geschaffen werden.
Die vorhandene Infrastruktur in der Kita Pfälzerstraße lässt durch Vergrößerung des Sanitär-bereichs und Anpassung des Hauswirtschaftsraumes eine Erweiterung um 15 Plätze zu.
Im Volkskindergarten lässt sich durch Veränderung des Sanitär- und Garderobenbereichs sowie des Fußbodenbelags im Pavillon eine zusätzliche Kindergartengruppe mit bis zu 24 Betreuungsplätzen einrichten.
Die Maßnahmen können kurzfristig und wirtschaftlich realisiert werden. Die Landesschul-behörde hat die Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.
Die Gesamtkosten der erforderlichen Baumaßnahmen inklusive der erforderlichen Mobiliar-beschaffungen betragen etwa 206.000 €; davon entfallen 108.000 € auf die Kita Pfälzerstraße und 98.000 € auf den Volkskindergarten. Zusätzlich fallen laufende Personalkosten an, die durch den FB 51 getragen werden.
Bis zum 30. Juni 2020 können Fördermittel zum Ausbau zusätzlicher Kindergartenplätze beim Land Niedersachsen nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in der Tagesbetreuung für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung (RIT) beantragt werden. Nach der Richtlinie wird jeder neu geschaffene Platz mit bis zu 7.200 Euro gefördert. Daher kann mit einem Zuschuss von insgesamt 206.000 € gerechnet werden.Zur Fristwahrung wurden die entsprechenden Anträge durch den FB 51 bereits gestellt.
Sofern sich eine negative Bescheidung abzeichnet oder vorliegen sollte, wird eine Beantragung von Fördermitteln aus dem sog. „Rettungsschirm der Bundesregierung“ geprüft.
Haushaltsmittel stehen für die Maßnahme im Teilhaushalt 20 (Bewirtschaftung FB 65) nicht zur Verfügung.
Die im Rahmen der Ausbauplanung von Kindertagesstätten (1.36.3650.02.05) vorgesehene Maßnahme Kita Neustadtring kann aufgrund des Rückzugs des Investors nicht realisiert werden. Hierfür sind im Haushaltsjahr 2020 510.100 € und im Haushaltsjahr 2021 782.200 € vorgesehen.
Mithin stehen zur Deckung der Maßnahme – wie bereits dargestellt - Haushaltsmittel auf dem oben genannten Produkt „KiGa-Betreuung bei übrigen Kita-Trägern (1.36.3650.02.05)“ zur Verfügung.
Deckung:
Art der Deckung | Produkt / Kostenart | Bezeichnung | Betrag |
Minder- aufwendungen | 1.36.3650.02.05 / 431810 | KiGa-Betreuung bei übrigen Kita-Trägern / Zuschuss für übrige Bereiche | 206.000 € |
