Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-13701-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der Fraktion BIBS vom 18.06.2020 (20-13701) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1:

 

Für die Zeit der Einschränkungen des öffentlichen Lebens während der Corona-Krise ist dem Verein Stadttiere Braunschweig eine Ausnahmegenehmigung zum Füttern von Tauben an sechs besonders von Tauben aufgesuchten Orten in der Innenstadt erteilt worden. Hintergrund war die plötzliche Nahrungsverknappung wegen der geschlossenen Gastronomie.

 

Die Fütterung der Tauben in der Corona-Zeit hat gezeigt, dass sich die Tauben zu bestimmten Örtlichkeiten anlocken lassen. Es soll in der Folgezeit beobachtet werden, wie sich diese Erfahrungen nutzten lassen, um die Tauben in Gebiete zu locken, in denen es keine Konflikte mit Anwohnern und Geschäften gibt bzw. in denen perspektivisch ein Taubenschlag errichtet werden kann. Hierzu soll die Ausnahmegenehmigung für den Verein unter Beschränkung auf wenige Fütterungsorte verlängert werden.

 

Zu Frage 2:

 

Die Rechtsauffassung, dass es sich bei Stadttauben um Fundtiere handelt, die die Stadt Braunschweig aufnehmen und in der Folge umfassend versorgen müsste, wird nicht geteilt. Die meisten Stadttauben stammen zwar von ehemaligen Zuchttauben ab, es handelt sich rechtlich aber um herrenlose, freilebende Tiere.

 

Die Überlegung der Verwaltung, im Rahmen eines zu erarbeitenden Stadttaubenkonzepts auch Taubenschläge zu errichten, fußen nicht auf rechtlichen Erwägungen, sondern sie verfolgen das Ziel, neben einer Begrenzung der Population zukünftig auch eine Verbesserung der Lebensverhältnisse von Stadttauben anzustreben. Ein erfolgreiches Stadttaubenmanagement besteht nach Auffassung des Tierschutzbeirates des Landes Niedersachsen im Kern aus der Bindung der Stadttauben an betreute Taubenschläge und dem Verschluss unkontrollierter Brutstätten.

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise