Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-13743-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 21.06.2020 (20-13743) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1:

Für das Zusammenspiel von Homeschooling und Präsenzunterricht ist aus Sicht des Schulträgers die Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten zentral. Schülerinnen und Schüler, die über kein eigenes digitales Endgerät verfügen, haben die Möglichkeit, sich ein Gerät aus den Beständen der Schulen zu leihen. Die Schulverwaltung hat in dieser Frage intensiv mit den Schulen kommuniziert und die Handhabung der Ausleihe via Rundschreiben samt Leihscheinen übermittelt. 123 Geräte wurden bereits verliehen, ein weiterer Bedarf von 286 Geräten wurde von den Schulen gemeldet. Diese Geräte werden kurzfristig vom Fachbereich Schule beschafft.

 

Zu Frage 2:

Die Reinigung an den Schulen erfolgt konform zu den Vorgaben im Rahmenhygieneplan des Landes Niedersachsen, die Reinigungsintervalle wurden entsprechend angepasst. Bei besonders starken Verschmutzungen der Toiletten können die Schulhausmeister auf Abruf eine Zusatzreinigung veranlassen. Der Bestand an Seife und Papierhandtüchern wurde entsprechend der Erfordernisse aufgestockt. Zusätzlich wurde Desinfektionsmittel bereitgestellt. Zwar ist im Regelfall 20-30-sekündiges Händewaschen mit Seife einer Desinfektion vorzuziehen, aber nicht an allen Schulen sind für die besonderen Hygieneanforderungen dieser Pandemie ausreichend Möglichkeiten zum Händewaschen in den Klassenzimmern oder in unmittelbarer Nähe der Klassenzimmer gegeben.

 

Zu Frage 3:

Bei einer Rückkehr in den Normalbetrieb an Schulen ohne Abstandsregelungen würden sich sowohl bei der Schülerbeförderung als auch bei der Mittagsversorgung keine besonderen Herausforderungen ergeben. Der Fußboden der Sporthallen, die zwischenzeitlich anderweitig z. B. als Unterrichts- oder Prüfungsräume genutzt wurden, müssten wiedergestellt werden (Gleitreibungsbeiwert), um den Unfallschutz sicherzustellen. Dies würde maschinell erfolgen. Sollten jedoch weiterhin Abstandsregelungen gelten bei weitgehend normalem Unterrichtsbetrieb kämen die Schulen an ihre räumlichen und organisatorischen Grenzen. Beides gleichzeitig könnte nicht vollumfänglich gewährleistet werden.

 

Zu Fragen 1-3:

Eine ausführliche Beantwortung erfolgt mündlich.
 

 

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