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ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-13766-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 24.06.2020 [20-13766] wird wie folgt Stellung genommen:

 

Vorbemerkung:

Arbeitssicherheit und Hygiene haben bei der Feuerwehr Braunschweig einen sehr hohen Stellenwert. Insbesondere die Einsatzstellenhygiene und die Kontaminationsverschleppung sind in den vergangenen Jahren immer weiter in den Fokus gerückt. Die vorhandenen Konzepte werden regelmäßig auf ihre Aktualität geprüft und bei Bedarf angepasst. So basiert das Schutzkleidungskonzept 2020+ (siehe Vorlage 20-13797) auch auf einer deutlichen Verbesserung des Umgangs mit kontaminierter Schutzkleidung z.B. nach einem Brandeinsatz im Innenangriff.

 

Dies vorausgeschickt werden die Fragen wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

 

Allgemeine Anforderungen ergeben sich aus Arbeitsschutzgesetz, Chemikaliengesetz, Gefahrstoffverordnung, Beamtenstatusgesetz, Dienst- und Unfallverhütungsvorschriften.

 

Als speziellere Vorschriften/Informationen gelten:

-          Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 – Atemschutz

-          Feuerwehr-Dienstvorschrift 500 – Einheiten im ABC-Einsatz

-          DGUV-Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention

-          DGUV-Vorschrift 49 – Feuerwehren

-          DGUV-Regel 105-040 – Feuerwehren

-          DGUV-Information 205-008 – Sicherheit im Feuerwehrhaus

-          DGUV-Information 205-035 – Hygiene und Kontaminationsvermeidung bei der Feuerwehr

-          DGUV-Information 205-021 – Leitfaden zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung im Feuerwehrdienst

-          BGI/GUV-Information 8651 – Sicherheit im Feuerwehrdienst

-          vfdb – Merkblatt Empfehlungen für den Feuerwehreinsatz zur Einsatzhygiene bei Bränden

-          Gefährdungsbeurteilung zur Auswahl persönlicher Schutzausstattung im Einsatz

-          Dienstanordnung 17/1 – Atemschutz

-          Dienstanordnung 24/1 – Schutzkleidung

-          Mitarbeiterinformation Einsatzstellenhygiene – Reservekleidung vom 2.2.2016

 

Zu Frage 2:

 

Im Bereich der Desinfektion wird auf der Hauptwache und auf der Südwache je eine Industriewaschmaschine betrieben. Diese dienen vorrangig zur Reinigung und Desinfektion der Bekleidung des Rettungsdienstes der Berufsfeuerwehr. Freie Waschkapazitäten werden zur Reinigung der anfallenden Feuerwehr-Einsatzbekleidung verwendet. Die Bedienung erfolgt u. a. durch Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr unter Berücksichtigung der Anforderungen aus dem Einsatz- und Ausbildungsbetrieb.

 

Wird die Feuerwehr-Einsatz-Überbekleidung zur Wäsche abgegeben, besteht bislang im geringen Umfang die Möglichkeit zur Ausstattung mit Leihbekleidung. Diese Ersatzkleidung steht bisher allerdings primär den Kolleginnen und Kollegen der Berufsfeuerwehr für die restliche Schicht zur Verfügung. Einer Erhöhung des Leihbekleidungsbestandes stand bislang das Ziel der Ausstattung aller Feuerwehrangehörigen mit Einsatz-Überbekleidung entgegen. Bei über dem normalen Maß hinausgehenden Reinigungsbedarf besteht die Möglichkeit zur Beauftragung eines Dienstleistungsunternehmens, wie es z.B. nach dem Gefahrguteinsatz auf der A2 im September 2019 erfolgte.

 

Zur Verbesserung der Situation wird künftig das erstellte Schutzkleidungskonzept 2020+ beitragen. Da eine Reinigung innerhalb des Fachbereiches Feuerwehr auch weiterhin wirtschaftlicher als die dauerhafte Fremdvergabe ist, wird einerseits vorgesehen, die Reinigungskapazität zu erhöhen. Andererseits stellt sich durch die beabsichtigte Umstellung der Feuerwehr-Einsatz-Überbekleidung auf Poolbekleidung nicht mehr die Frage, wie schnell die Kleidung gewaschen werden kann, da die Einsatzkraft bei der Abgabe zur Reinigung sofort mit Ersatzbekleidung ausgestattet wird.

 

Einhergehend mit diesem Verfahrenswechsel wird auch eine Verbesserung der Einsatzstellenhygiene erreicht, da erwartet wird, dass nun auch die Einsatzkräfte ihre Bekleidung zur Reinigung geben, welche bislang aus Sorge, dass sie keinen Ersatz erhalten, davon abgesehen haben.

 

Zu Frage 3:

 

Siehe Vorbemerkung.
 

 

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