Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-13390-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 15.05.2020 [20-13390] wird wie folgt Stellung genommen:

 

Vorbemerkung:

Der Fachbereich Feuerwehr hat sich bei allen bisherigen Regelungen zur Eindämmung der Pandemie mit Sars-CoV2 an den gängigen Richtlinien des Bundes und der Landes Niedersachsen orientiert.

 

Auch bei der Rücknahme der Beschränkungen hat sich der Fachbereich an den geänderten Landesrichtlinien orientiert. Hierbei wurde immer auch die Bedeutung der Feuerwehr als Teil der kritischen Infrastruktur berücksichtigt.

 

Dies vorausgeschickt werden die Fragen wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

 

Die Exit-Strategie aus den bisher geltenden Sicherheitsmaßnahmen orientiert sich an den allgemeingültigen Regelungen. Während die Aufnahme des Ausbildungs- und Übungsbetriebes eine Maßnahme zur Sicherung der Einsatzfähigkeit der Einsatzabteilungen darstellt und somit eine hohe Priorität genießt, ist die Wiederaufnahme von Diensten der Kinder- und Jugendfeuerwehren nicht einsatzrelevant und orientiert sich daher an den Regelungen für den Schulbetrieb.

 

Seit dem 22. Juni 2020 wurden folgende Änderungen der Maßnahmen für den Bereich Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr umgesetzt:

 

  1. Der mitfahrende MTW darf mit 1/3 besetzt werden. Auf maximalen Abstand im Fahrzeug ist zu achten und Mund-/Nasenschutz ist zu tragen.
  2. Medizinisches Personal aus dem Bereich Pflege und Ärzte sowie Kollegen der Berufsfeuerwehr können wieder eingesetzt werden.
  3. Die AGT-Gewöhnungsübungen wurden, begleitet von einem detaillierten Infektionsschutz- und Hygieneplan wieder gestartet.
  4. Eine Arbeitsgruppe der FF hat einen mit 37.14 abgestimmten Muster-Infektionsschutzplan für alle Ortsfeuerwehren erarbeitet. Die in den dazu gehörenden Checklisten aufgeführten Maßnahmen sind einzuhalten.


  1. Die Wiederaufnahme des eingeschränkten Dienstbetriebes ist beim zuständigen Stellvertretenden StadtBM mit Einreichen dieser unterschriebenen Liste zu beantragen. Die Einhaltung der Schutzmaßnahmen wird überprüft.

 

  1. Theoretische Ausbildungen im Feuerwehrhaus können unter folgenden Bedingungen wieder stattfinden:
    1. Die Personenzahl ist auch bei diesen Diensten auf max. 10 Teilnehmerinnen und Teilnehmer beschränkt (auf dem gesamten Grundstück der OF oder einer entsprechenden Übungsfläche incl. Übungsleitung, OrtsBM, Zuschauer etc.

Auch sollen sich keine Kameraden*innen außerhalb des Grundstückes quasi als Fernbeobachter aufhalten).

  1. Es dürfen nur Dienste mit leichter körperlichen Anstrengung erfolgen (keine PA, keine tragbaren Leitern, nur leichte TH)
  2. Da nicht permanent gewährleistet ist, dass der Sicherheitsabstand von 1,5m eingehalten werden kann, ist permanent ein Mund-Nase-Schutz zu tragen.
  3. Abstands- und Hygieneregeln sind strikt und mit besonderer Sorgfalt einzuhalten.

 

Die coronabedingten Regelungen unterliegend einer ständigen Überprüfung und werden in Abhängigkeit der Situation weiterhin angepasst werden.

 

Zu Frage 2:

 

Seit dem 13.05.2020 ist die Nutzung des Video-Konferenz-Moduls von iServ möglich und ergänzt die bisherige Informationsverteilung per Mail. Das System iServ ist seit mehreren Jahren bei der Freiwilligen Feuerwehr Braunschweig eingeführt. Alle Kameradinnen und Kameraden verfügen über einen persönlichen Zugang zu dem System.

 

Zahlreiche Ortsfeuerwehren, aber auch das Stadtkommando haben bereits diverse Ausbildungen und Besprechungen auf Basis dieses Video-Konferenz-Moduls durchgeführt.

 

Zu Frage 3:

 

Siehe Punkt 2. Sicherlich sind hier durch intensive Nutzung und entsprechende Feedbacks noch weitere Erfahrungen zu sammeln und auszuwerten. Über den Verlauf weiterer Monate und Jahre sind die Ausbildungsunterlagen weiter zu digitalisieren und auf die Tauglichkeit zur Verwendung in Video-Konferenzen hin zu überprüfen.

 

 

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