Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 20-12977-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Notstromaggregate an Tankstellen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 37 Fachbereich Feuerwehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Sack
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Feuerwehrausschuss
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zur Beantwortung
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07.07.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der AfD-Fraktion vom 28.02.2020 [20-12977] wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1 und 2:
Es besteht keine rechtliche Verpflichtung zur Ausstattung von Tankstellen mit einer Notstromversorgung, weswegen eine freiwillige Ausstattung aufgrund der Kosten in den seltensten Fällen durch die Betreiber vorgenommen wird. Ebenso besteht keine Melde- oder Informationspflicht hinsichtlich der Ausstattung mit einer Notstromversorgungsanlage, wodurch keine Daten zur Verfügung stehen.
Zur Sicherstellung der Einsatzfähigkeit der städtischen Fahrzeuge des Rettungsdienstes und des Brand- und Katastrophenschutzes ist die Errichtung einer eigenen Tankstelle für den Fachbereich Feuerwehr im Zuge der Baumaßnahme Süd-West-Wache beabsichtigt.
