Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-13665-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage der Fraktion P2 vom 16.06.2020 (20-13665) wird wie folgt Stellung genommen:

Zu 1:

Eine Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) mit Nematoden ist zurzeit nicht vorgesehen. Zur Wirkung der Nematoden liegen bisher noch keine Langzeitstudien vor, welche die Kosten in ein belastbares Verhältnis zu Aufwand, Wirkung und Nachhaltigkeit setzen.

Zudem verursacht der Einsatz der Nematoden ebenso wie die Verwendung des Btk Kollateralschäden an Teilen der Insektenfauna; Nematoden sind in dieser Hinsicht ebenso wenig selektiv wie Btk.

 

Zu 2:

Eine Information über die diesjährige EPS-Befallsstärke sowie die angewendeten Bekämpfungstechniken erfolgt nach Analyse und Evaluierung des diesjährigen EPS-Geschehens auch unter Beteiligung des Julius-Kühn-Instituts und der niedersächsischen Landesforsten. Daher bleibt zunächst das Ende der EPS-Saison zu Ende Juli/Anfang August abzuwarten, zumal der aktuelle Trend für 2020 eine drastische Erhöhung der Befallszahlen befürchten lässt. Eine Mitteilung, die auch Empfehlungen über die im Jahr 2021 zu verfolgende Bekämpfungsstrategie enthalten sollte, kann daher nicht vor Ende August 2020 erfolgen.

 

Zu 3:

Eine Bekämpfung des EPS nach Biozidrecht (nicht nach Pflanzenschutzrecht!) ist sowohl in Naturschutzgebieten als auch in der Nähe von Gewässern zulässig.

Ein solcher Einsatz sollte jedoch ausschließlich nach eingehender Bedarfsabwägung gemäß den Anwendungsbestimmungen sowie unter Beteiligung der von einem solchen Einsatz berührten Behörden erfolgen.

 

 

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