Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 20-13756-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Herbizidfreies Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Grünflächenausschuss
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zur Beantwortung
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09.07.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU Fraktion vom 23.06.2020 (20-13756) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Bei den städtischen Gesellschaften haben sich im Vergleich zur letzten Abfrage aus April 2019 (DS 19-10640-01) keine Änderungen ergeben. Lediglich die Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH und die Braunschweiger Verkehrs-GmbH setzen mit Genehmigung des Pflanzenschutzamtes der Landwirtschaftskammer Niedersachsen Herbizide zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ein. Der Einsatz erfolgt zur fachlich notwendigen Entfernung der Problemunkräuter in den Betriebsanlagen.
Die Verwaltung der Stadt Braunschweig beabsichtigt im Laufe des Jahres 2020 gegen zweikeimblättrige Unkräuter in Sportrasen Herbizide einzusetzen. Geplant ist der Einsatzes eines Produktes das aus einer Kombination aus Rasendünger und dem Wirkstoff 2,4 D + Dicamba besteht. Vorteil dieser Behandlung ist es, dass der enthaltene Stickstoff dafür sorgt, dass die Lücken der bekämpften zweikeimblättrigen Unkräuter sehr schnell von den Rasengräsern gefüllt werden können. Voraussichtlich ist im Jahr 2020 eine einmalige Behandlung einzelner Rasenspielfelder ausreichend.
Darüber hinaus erfolgte ein Einsatz der genehmigungsfreien Herbizide Mais-Banvel WG und U 46M-Fluid auf den im Rahmen des Förderprojektes "Braunschweig - integrierter Klimaschutz mit urbanem Grün. Makroklimatische Regulierung durch Pflanzen" angelegten Miscanthus-Flächen im Westpark und der Helmstedter Straße.
Der Einsatz erfolgte einmalig als Nachauflaufmittel um die Rhizome der Miscanthus Pflanzen vor einem zu hohen Konkurrenzdruck der Wildkräuter zu schützen und das Auflaufen zu gewährleisten.
Zu Frage 2:
Zur Beantwortung der Frage muss zwischen drei Einsatzbereichen unterschieden werden.
Entfernung von Wildkräutern auf Sportfunktionsflächen (Tenne)
Die Entfernung erfolgt überwiegend mithilfe eines Heißluftgerätes als Anbaugerät an einem Geräteträger. Die Nacharbeiten auf der Fläche und an den Randbereichen, die mit dem Schlepper nicht erreicht werden können, erfolgen manuell. Im Stellenplan 2020 stehen insgesamt vier Saisonstellen zur Verfügung. Grundsätzlich hat sich diese thermische Wildkrautentfernung auf Tennenflächen aus Sicht der Verwaltung bewährt.
Entfernung von Wildkräutern auf sogenanntem Nichtkulturland (befestigte Flächen)
Die Entfernung von Wildkräutern auf öffentlich-rechtlich gewidmeten befestigten Verkehrsflächen, deren Reinigung gemäß Straßenreinigungssatzung nicht auf Anlieger übertragen sind, erfolgt manuell durch 10 Saisonkräfte des städtischen Wildkrautprojektes. Die Finanzierung erfolgt zu 75 % über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren. Hier ist aufgrund der geringen Personenzahl ein zum Teil größerer Wildkrautbesatz z.B. in Gossen oder Gehwegsnebenflächen nicht zu vermeiden und muss toleriert werden.
Darüber hinaus stehen seitens der Volkshochschule Braunschweig 26 Arbeitskräfte zur Wildkrautentfernung zur Verfügung, die auf auch auf befestigten Flächen außerhalb des öffentlich-rechtlich gewidmeten Bereiches eingesetzt werden.
Wildkrautentfernung in gärtnerisch genutzten Anlagen
Zur Kompensation des Herbizidverzichts wurden im Stellenplan des Fachbereichs Stadtgrün und Sport insgesamt fünf Saisonstellen dauerhaft geschaffen. Die derzeitige Anzahl der Mitarbeiter ist nicht ausreichend, um alle notwendigen Flächen innerhalb der Vegetationsperiode zu bearbeiten. Die Verwaltung hat im Rahmen einer Mitteilung an den Grünflächenausschuss im November 2018 (DS 18-09387) durchgeführten Evaluierung darauf hingewiesen, dass zu einer sach- und fachgerechten Kompensation mindestens 12 Personen notwendig sind. Diese Einschätzung besteht unverändert weiter.
Zu Frage 3:
Die "Leitlinie klimagerechte Bauleitplanung" sieht u.a. solch eine Reduzierung vor. Ziel ist es in Braunschweig die Flächeninanspruchnahme durch einen sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden gering zu halten, damit die klimatische Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts im Stadtgebiet durch neue Bebauung so wenig wie möglich beeinträchtigt wird. Dies geschieht u.a. durch eine flächensparende Bauweise.
Ein Bestreben der klimagerechten Bauleitplanung ist es, auf die Umwandlung von land- oder forstwirtschaftlich genutzten oder sonstigen Grün- und Freiflächen zu Bauflächen weitgehend zu verzichten.
