Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-13782-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage der Fraktion BIBS vom 25.06.2020 (20-13782) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1:

 

Grundsätzlich werden Bäume und Sträucher nach der Pflanzung im Rahmen der sogenannten Fertigstellungs- und Entwicklungspflege gewässert. Gemäß der einschlägigen DIN-Normen dient die Fertigstellungspflege dem Erreichen eines abnahmefähigen Zustandes und soll so lange dauern, bis der Anwachserfolg gewährleistet ist.

 

In der Praxis wird die Fertigstellungspflege sowohl bei Baum- als auch bei Strauchpflanzungen über einen Zeitraum von einer Vegetationsperiode durchgeführt.

 

Die Entwicklungspflege beginnt nach der Abnahme und dient der Erzielung eines funktionsfähigen Zustandes. Konkret bedeutet dies, dass besondere Aufwendungen notwendig sind, um das Begrünungsziel zu erreichen. Hierbei handelt es sich bei Bäumen beispielsweise um Wässerungsgänge oder Erziehungs- und Aufbauschnitte. Die maßgebliche DIN-Norm definiert keine konkreten Zeiträume für die Entwicklungspflege. In der Praxis beträgt diese in Braunschweig drei Jahre. Allerdings müssen insbesondere im urbanen Raum eine Vielzahl von Bäumen zur Sicherstellung des funktionsfähigen Zustands auch im Anschluss an die Entwicklungspflege im Rahmen der Unterhaltungspflege weiterhin über einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren weiterhin gewässert werden. Darüber hinaus werden einige wenige Altbaumbestände an zentralen Hauptverkehrsstraßen Braunschweigs gewässert, sofern die Größe der Baumscheibe und die Bodenverhältnisse dies zulassen. 

 

Insgesamt sind über 106.000 Bäume im städtischen Baumkataster erfasst. Durch den Fachbereich Stadtgrün und Sport werden 3.698 Bäume regelmäßig gewässert. Davon befinden sich 2.010 in der Fertigstellungs- oder Entwicklungspflege. Für eine Ausweitung dieser Bewässerungsaktivitäten sind weder die erforderlichen personellen noch finanziellen Ressourcen vorhanden. Dies gilt auch für geschlossene Gehölzbestände und waldartige Flächen, die nicht separat im Baumkataster erfasst sind.

 

In der Unterhaltungslast des Fachbereichs Stadtgrün und Sport befinden sich über 1.200.000 Quadratmeter Strauchpflanzungen. Die Strauchpflanzungen werden im Rahmen der Unterhaltungspflege in der Regel nicht mehr gewässert, da ggf. die Ausfälle einzelner Pflanzen durch die vegetative Expansion räumlich benachbarte Pflanzen kompensiert werden.  

 

 

 

Zu Frage 2:

 

Der Fachbereich Stadtgrün und Sport hat aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre zusätzliche Wässerungskapazitäten geschaffen und kann somit alle Bäume in den ersten fünf Standjahren regelmäßig mit Wasser versorgen. Konkret werden durch die gärtnerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter derzeit 1.106 Bäume unter Zurückstellung anderer wesentlicher Aufgaben gewässert.

 

Weitere 2.592 Bäume werden durch Fremddienstleiter gewässert. Hierfür werden im Jahr 2020 voraussichtlich Kosten in Höhe von rund 300.000 € anfallen.

 

Die Bäume werden zwischen 12 bis 25-mal im Jahr mit bis zu mehreren hundert Litern Wasser je Wässerungsgang versorgt.

 

Da insbesondere im Altbaumbestand bei älteren Baumscheiben der vorhandene anstehende Boden einen sehr hohen Verdichtungsgrad aufweist, ist ein Eindringen des Wassers in den Boden und das Erreichen der tieferliegenden Wurzeln über das normale Wässern über die Baumscheibe aber auch über einen eingebauten Gießring häufig nicht möglich. Hier befindet sich derzeit ein System des Wässerns über einen sogenannten Bewässerungssack in der Erprobungsphase. Der Bewässerungssack fasst 100 Liter Wasser, welches in kleinen Mengen über einen Zeitraum von ca. 12 bis 24 Stunden, je nach vorhandenen Boden, abgegeben wird.

 

Da der Bewässerungssack im Gegenteil zu der Bewässerung über die Baumscheibe ohne Zeitverlust gefüllt werden kann, könnte hierdurch der Gesamtaufwand reduziert werden. Insbesondere in sehr trockenen Jahren könnten diese Säcke zu einer zusätzlichen Bewässerung beitragen. Die reinen Anschaffungskosten belaufen sich auf rund 17 € je Sack.

 

Zu Frage 3:

 

Die bisher im Rahmen des Förderprogrammes "Förderung der biologischen Vielfalt in der Stadt Braunschweig" rund 12.500 m² angelegten und speziell auf die biologischen Bedürfnisse von Wildbienenpopulationen gestalteten Blühstreifen werden im Rahmen der einjährigen Fertigstellungspflege regelmäßig gewässert. Hierfür fallen Kosten in Höhe von rund 20.000 € an. Eine darüberhinausgehende Bewässerung von Bestandswiesen und Landschaftsrasen ist aus Sicht der Verwaltung nicht notwendig, da die natürlichen Niederschlagsmengen für eine naturnahe natürliche Entwicklung als ausreichend angesehen werden können.  Für einige erdbewohnende Wildbienenpopulationen und andere Insektenarten könnte sich eine regelmäßige Bewässerung durchaus negativ auswirken, da diese auf sandige und trockene Standorte angewiesen sind.
 

 

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