Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 20-13841
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Hundesteuersatzung - Änderungsantrag zu DS 19-11772
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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14.07.2020
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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17.09.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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29.09.2020
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Beschlussvorschlag
Die von Verwaltung vorgelegte Zweite Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Braunschweig wird wie folgt geändert:
§ 3 wird wie folgt geändert:
a) für den ersten Hund 120,00 €
b) für den zweiten Hund 144,00 €
c) für den zweiten und jeden weiteren Hund, der nach dem 31.12.2020 angeschafft wurde 204,00 €
d) für den ersten gefährlichen Hund 600,00 €
e) für jeden weiteren gefährlichen Hund 756,00 €
f) für jeden gefährlichen Hund, der nach dem 31.12.2020 angeschafft wurde 804,00 €.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung der Hundesteuer wird vom Grundsatz her mitgetragen. Allerdings sollten aus Sicht der Grünen Ratsfraktion Hunde von der Erhöhung ausgenommen werden, die bereits vor dem Inkrafttreten der geänderten Hundesteuersatzung am 01.01.2021 von den Besitzer*innen angeschafft wurden. Es ist ansonsten zu befürchten, dass Hunde, deren Besitzer*innen sich die erhöhte Hundesteuer nicht leisten können oder wollen, abgegeben werden und im Tierheim untergebracht werden müssen.
