Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 20-13675-02
Grunddaten
- Betreff:
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Ökostrom in allen städtischen Gesellschaften
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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14.07.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 7. Juli 2020 ist die Verwaltung darum gebeten worden, für die Gesellschaften, die bislang keinen Ökostrom beziehen, ergänzend darzustellen, wann eine nächstmögliche Umstellung auf Ökostrom erfolgen kann und wie hoch die Mehrkosten für den Bezug von Ökostrom sind. In Abstimmung mit der Nibelungen-Wohnbau-GmbH (Niwo) und der Kraftverkehr Mundstock GmbH (KVM) wird daher wie folgt ergänzend Stellung genommen:
Aufgrund der momentan günstigen Situation bei der Strombeschaffung prüft die Niwo aktuell ihre Energiebezugsverträge auch schon im Hinblick auf die kommenden Jahre. Eine Umstellung auf zertifizierten Ökostrom (ohne fossile Anteile) würde nach derzeitigen Erkenntnissen eine Mehrbelastung von 3,5 % für ihre Kunden ausmachen.
Da die Position Allgemeinstrom einen eher kleineren Anteil in der Betriebskostenabrechnung ihrer Mieter darstellt, kann die Gesellschaft eine Mehrbelastung in der genannten Höhe vertreten.
Die Niwo beabsichtigt daher, die Strombeschaffung zum 01.01.2021 auch für den Allgemeinstrom ihrer vermieteten Gebäude mit zertifiziertem Ökostrom zu realisieren.
Auch die Geschäftsführung der KVM hat signalisiert, dass ab dem Jahr 2021 eine Umstellung auf Ökostrom für die im Landkreis Peine ansässigen Unternehmen der Unternehmensgruppe (KVM, Mundstock Reisen GmbH und Peiner Verkehrsgesellschaft mbH) erfolgen kann. Die Mehrkosten für die genannten Unternehmen belaufen sich insgesamt auf rd. 300 € pro Jahr.
Die Kosten für die Umstellung auf Ökostrom bei der Magdeburg Nutzfahrzeug-Service GmbH (MNS) belaufen sich schätzungsweise auf 250 € pro Jahr. Die KVM hält 50,96 % der Anteile an der MNS. Eine Umstellung auf Ökostrom sollte nur in Abstimmung mit dem privaten Mitgesellschafter erfolgen.
