Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 20-13861

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

"Die Ziffer 2 des CDU-Änderungsantrags 20-13738-02 zum Vorkaufsrecht aus den Wolters-Verträgen wird zurückgestellt und erst abgestimmt, wenn Klarheit herrscht, welches Vorkaufsrecht aus welchem der Verträge gemeint ist."

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf Grund der Beratung des BIBS-Antrages 20-13738 im FPA vom 02.07.2020 war dem Rat der Vertrag vom 20.5.2020 nachträglich vorgelegt worden. 

Auf die zweite Eingabe der BIBS-Fraktion vom 10.07.2020 hat die Verwaltung durch Herrn Geiger am 13.7.2020 antworten lassen, aber den erbetenen zweiten Vertrag - den zwischen Stadt und Wolters vom 26.5.2020, auf welchen sich die Notarin mit Brief vom 6.7.2020 auch  bezieht - nicht vorgelegt. 

Demnach gibt es mehrere Vorkaufsrechte der Stadt, so z.B. aus der Urkundenrolle der Notarin Nr. 178/2020 sowie Nr. 190/2020 mit dinglichen Vorkaufsrechten der Stadt, die zu beachten und zu beurteilen sind, wenn der Rat die Angelegenheit an sich zieht. 

 

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