Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 20-13861
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag zu 20-13738-02 (TOP 4.10): Rat zieht Entscheidung bezüglich Weiterverkauf der "Wolters- Immobilie" an sich
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion BIBS im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
Entscheidung
|
|
|
|
14.07.2020
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf Grund der Beratung des BIBS-Antrages 20-13738 im FPA vom 02.07.2020 war dem Rat der Vertrag vom 20.5.2020 nachträglich vorgelegt worden.
Auf die zweite Eingabe der BIBS-Fraktion vom 10.07.2020 hat die Verwaltung durch Herrn Geiger am 13.7.2020 antworten lassen, aber den erbetenen zweiten Vertrag - den zwischen Stadt und Wolters vom 26.5.2020, auf welchen sich die Notarin mit Brief vom 6.7.2020 auch bezieht - nicht vorgelegt.
Demnach gibt es mehrere Vorkaufsrechte der Stadt, so z.B. aus der Urkundenrolle der Notarin Nr. 178/2020 sowie Nr. 190/2020 mit dinglichen Vorkaufsrechten der Stadt, die zu beachten und zu beurteilen sind, wenn der Rat die Angelegenheit an sich zieht.
