Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 20-13695-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einhaltung von Corona-Auflagen bei Demonstrationen in Braunschweig?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
- Verantwortlich:
- Dr. Kornblum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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14.07.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der AFD-Fraktion vom 18.06.2020 (20-13695) wird wie folgt Stellung genommen:
Im Niedersächsischen Versammlungsgesetz ist festgelegt, dass die Zuständigkeit vor Beginn einer Versammlung bei der unteren Versammlungsbehörde liegt. Nach Versammlungsbeginn ist die Polizei zuständig. Zur Beantwortung der Fragen wurden daher Informationen bei der Polizei eingeholt.
Zu Frage 1:
Während einer Versammlung hat – so ist es im Niedersächsischen Versammlungsgesetz geregelt – in erster Linie die Leiterin bzw. der Leiter der Versammlung für Ordnung zu sorgen. Die Versammlungsleitung kann Teilnehmer und Teilnehmerinnen zur Ordnung rufen oder die Versammlung jederzeit beenden.
Bei den Versammlungen am 06.06.2020 und 07.06.2020 wurden nach Auskunft der Polizei keine Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Versammlungsteilnehmer eingeleitet. Auch sonst wurden im Juni und Juli des Jahres bisher keine Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Versammlungsteilnehmer eingeleitet.
Zu Frage 2:
Eine Verlegung der Versammlung wurde seitens der Polizei angedacht. Als Alternativort wäre der Schlossvorplatz denkbar gewesen. Das hätte nach Auskunft der Polizei aber zur Folge gehabt, dass sich die Versammlungsteilnehmer in Form eines Aufzuges durch die Fußgängerzone bewegt hätten. Dieses hätte die zeitliche Dauer der Versammlung erheblich verlängert. Aus diesem Grund wurde von der Polizei entschieden, die Versammlung auf dem Kohlmarkt zu belassen.
Zu Frage 3:
Bei der Versammlung auf dem Kohlmarkt zeigte sich, dass der Zulauf von Teilnehmern größer als erwartet bzw. angemeldet war. Schon vor Versammlungsbeginn waren ca. 300 Teilnehmer anwesend. Im Kooperationsgespräch wurde mit der Versammlungsleiterin von der Polizei der rege Zulauf thematisiert. Die Versammlungsleiterin wurde angewiesen, den Versammlungsteilnehmern die Auflagen in Bezug auf die Corona-Beschränkungen bekanntzugeben. Insbesondere sollte sie auf die Einhaltung der Sicherheitsabstände hinweisen. Diesen Weisungen kam die Versammlungsleiterin nach.
Da der Zulauf nicht abnahm, wurde die Versammlungsleiterin nochmals angewiesen, die Teilnehmer auf die Einhaltung der Sicherheitsabstände hinzuweisen. Der Anweisung kam sie sofort nach. Sie entschied sich zudem, die Versammlung auf die Dauer von einer Stunde zu kürzen.
Zu diesem Zeitpunkt waren ca. 1500 Personen anwesend. Der Großteil der Teilnehmer trug eine Mund-Nasen-Bedeckung. Ferner drängten nicht alle Personen auf den Kohlmarkt, sondern nahmen von den Zugangsstraßen (Poststr./Schuhstr./Friedrich-Wilhelm-Str.) aus an der Versammlung teil.
Die Versammlung verlief friedlich und ohne Zwischenfälle. Die Teilnehmer zeigten sich kooperativ und überwiegend verantwortungsbewusst in Bezug auf die Corona-Beschränkungen. Sie waren bemüht, durch das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen die Gefahren zu minimieren. Eine Auflösung der Versammlung war nach Auffassung der Polizei nicht angezeigt.
