Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-13742-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der AfD-Fraktion vom 20. Juni 2020 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:


Zu Frage 1:

Der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) und der Verwaltung sind außer dem Wetterschutzdach der Bushaltestelle „Luisenstraße“ (Fahrtrichtung Westen) keine weiteren Wetterschutzdächer aus Faserzementplatten im Stadtgebiet bekannt.

 

Zu Frage 2:

Dieser Wetterschutz wurde von der Eigentümerin des anliegenden Grundstücks errrichtet.

 

In dem zwischen der Eigentümerin und den Stadtwerken (heute Braunschweiger Verkehrs-GmbH) in den 1970er Jahren geschlossenen Nutzungsvertrag zum Wetterschutz ist festgelegt, dass die Eigentümerin für die Instandhaltung des Wetterschutzes zuständig ist.

 

Bei bestimmungsgemäßer Nutzung geht von Asbestzementprodukten im Allgemeinen nur eine geringe Gefahr durch die Freisetzung der Asbestfasern aus. So besteht keine gesetzliche Verpflichtung, eingebaute Asbestzementerzeugnisse zu entfernen. Die Demontage wäre lediglich dann geboten, wenn die Asbesterzeugnisse signifikant beschädigt oder stark verwittert sind, was hier nicht der Fall ist.

 

Zu Frage 3:
Die Kosten für die Entsorgung und Erneuerung des Daches wären von der Eigentümerin zu tragen. Die Entscheidung, ob das Dach erneuert wird, liegt bei der Eigentümerin.  

 

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