Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 20-14013
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand zum beschlossenen Haushaltsantrag 2019 FWE 113: Erstellung eines Mobilitätsgutachtens für die Bereiche Veltenhof/Rühme/nördliche Nordstadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Hornung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Kenntnis
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16.09.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zum Haushaltsantrag FWE 113 ist ein Verkehrsgutachten für die Bereiche Veltenhof/Rühme/nördliche Nordstadt ausgeschrieben worden. Die eingegangenen Angebote befinden sich nun in der vergaberechtlichen sowie fachlichen Prüfung und Wertung durch verschiedene Stellen der Verwaltung.
Zeitplan
Die Beauftragung eines Büros mit der Gutachtenerstellung erfolgt direkt nach Abschluss der verwaltungsinternen Prüfung. Dabei ist aufgrund der Höhe der vorliegenden Angebotssummen keine weitere Beteiligung des Verwaltungsausschusses vorgesehen.
Das Gutachten wird bis Ende des Jahres erstellt und nach Fertigstellung den Gremien vorgestellt.
Inhalt des Verkehrsgutachtens
Der ausgeschriebene Inhalt des Verkehrsgutachtens orientiert sich am Haushaltsantrag FWE 113 sowie an Hinweisen aus dem Stadtbezirksrat 322.
Im Gutachten sollen Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der verkehrlichen Situation erarbeitet werden. Es sind Maßnahmen zu entwickeln, wie die allgemeine Verkehrsmenge sowie der Schwerverkehr reduziert und der Durchgangsverkehr auf das dafür vorgesehene großräumige Straßennetz verlagert werden kann. Über diese Maßnahmen soll die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer erhöht werden. Neben den Auswirkungen auf Veltenhof soll auch die Verkehrssituation nach und in Wenden und Watenbüttel sowie das Parkverhalten von Mitarbeitenden in umliegenden Wohngebieten in die Untersuchung einbezogen werden. Für die Parksituation entlang der Pfälzerstraße ist ein Kompromiss der unterschiedlichen Nutzungsansprüche (Fußgänger, Fahrbahnbreiten, Parkraumbedarf) zu erarbeiten.
