Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-13431
Grunddaten
- Betreff:
-
Umgestaltung der Broitzemer Straße vor Hausnummer 256 und 257
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat; 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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Anhörung
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10.09.2020
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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16.09.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 S. 1 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Planung der Broitzemer Straße (überbezirkliche Bedeutung für Radverkehr) um eine Angelegenheit, über die nicht der Rat oder der Stadtbezirksrat zu beschließen hat und für die nicht nach § 85 NKomVG der Oberbürgermeister zuständig ist.
Der Rat hat von der Möglichkeit, die Zuständigkeit nach § 76 Abs. 2 S. 1 für bestimmte Gruppen von Angelegenheiten durch Hauptsatzung auf einen Ausschuss nach § 71 NKomVG zu übertragen, keinen Gebrauch gemacht. Eine solche Übertragung ist erst ab dem 01.10.2020 vorgesehen.
Anlass
Mit der Drucksache 15-00933-01 ist der Neuordnung der Verkehrsflächen im Kreuzungsbereich Broitzemer Straße/Juliusstraße zugestimmt worden. Im Jahre 2017 ist der erste Bauabschnitt realisiert worden.
Nach Abschluss der Maßnahme ist deutlich geworden, dass das Bauende im nordöstlichen Ast an einer unglücklichen Stelle festgesetzt worden ist. Aus der unklaren verkehrlichen Situation resultierende Beschwerden führten zum Aufbringen einer provisorischen Markierung, die dem Stadtbezirksrat 310 mit der Drucksache 18-06978 mitgeteilt wurde.
Um diesen Bereich endgültig umzugestalten erfolgt diese Vorlage.
Planung
Die Planung lehnt sich gestalterisch an den bereits gebauten Abschnitt an.
Daraus ergeben sich grundsätzlich zwei Szenarien:
- Ausbau mit Gehweg und Fahrbahn
Dem baulich bereits umgesetzten Ansatz folgend werden die Senkrechtparkplätze auf der Ostseite jenseits der Pflanzinsel fortgesetzt. Auf der Westseite wird der Gehweg mit einer komfortablen Breite von 3,30 m fortgeführt. Ein Hochbord schützt die zu Fuß Gehenden vor dem Kfz-Verkehr und verdeutlicht widerrechtliches Parken auf dem Gehweg. Radfahrende nutzen unverändert die 5,50 m breite Fahrbahn.
Dieser Querschnitt ist vor Ort provisorisch markiert.
- Höhengleicher Ausbau
Da als Gestaltung dieses Bereiches auch ein höhengleicher, verkehrsberuhigter Bereich angeregt wurde, hat die Verwaltung diesen Vorschlag geprüft.
Die Planung dieses Bereiches als höhengleicher Bereich würde jedoch dazu führen, dass auf einer nur ca. 25 m langen Strecke ein weiterer Systemwechsel erfolgen würde (Bereich mit Gehwegen – höhengleicher Bereich – Rad-/Gehweg). Diese würde eine unstete Führung des Verkehrs bedeuten.
Auch Radfahrende müssten ihre Geschwindigkeit bei Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich in diesem Bereich auf Schritttempo reduzieren. Dadurch würde die Relation an Attraktivität verlieren.
Weiterhin haben die Reaktionen auf die provisorische Markierung der Stellplätze gezeigt, dass an dieser Stelle ein Bedarf an Stellplätzen besteht. Es wäre zu befürchten, dass Verkehrsteilnehmer ihre Fahrzeuge widerrechtlich vor den Häusern auf der Westseite abstellen, was entweder den Übergang zwischen höhengleicher Fläche und Gehweg oder das Ausparken der korrekt abgestellten Fahrzeuge auf der Ostseite behindern würde.
Weiterhin erwartet die Verwaltung, dass Konflikte insbesondere beim Ausparken aus den Senkrechtparkplätzen mit passierenden Fußgängern entstehen.
Abwägung
Aufgrund der diversen Nachteile eines höhengleichen, verkehrsberuhigten Bereiches an dieser Stelle schlägt die Verwaltung die Realisierung eines Bereiches mit Fahrbahn und Gehweg gemäß Anlage 1 vor. Dies ist die konsequente Fortführung des bereits begonnenen Straßenquerschnittes.
Informationsveranstaltung
Eine Bürgerinformationsveranstaltung konnte aufgrund der aktuellen Situation (Corona) nicht stattfinden.
Eine Behandlung im Sanierungsbeirat am 10.09.2020 ist vorgesehen.
Finanzierung
Die Arbeiten sollen im Jahr 2021 durchgeführt werden. Die Kostenschätzung beträgt ca. 80.000 €. Die Kosten werden zu 2/3 aus Städtebauförderungsmitteln finanziert, 1/3 verbleibt als städtischer Eigenanteil.
Im Projekt FB 61: Soziale Stadt-westl.Ringgebiet (4S.610009) stehen für die Umgestaltung der Juliusstraße/Broitzemer Straße ausreichend Haushaltsmittel für das Jahr 2021 zur Verfügung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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81,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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75,9 kB
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