Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-13914

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Der in der Vorlage vorgeschlagenen Zuschussgewährung zur Pflege des baulichen Kulturgutes wird zugestimmt.“   

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusszuständigkeit

 

Aufgrund der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG gehört die Bewilligung von unentgeltlichen Zuwendungen bis zur Höhe von 5.000,00 € zu den Geschäften der laufenden Verwaltung. Bei Bewilligungssummen über 5.000,00 € wäre eigentlich - hier nach fachlicher Vorberatung im Planungs- und Umweltausschuss - gemäß § 6 Abs. 1 Buchstabe b der Hauptsatzung ein Beschluss über den Förderantrag durch den Finanz- und Personalausschuss herbeizuführen.

 

Mit Änderung der Hauptsatzung am 24.03.2020 sind die durch § 6 der Hauptsatzung auf die Ausschüsse des Rates delegierten Zuständigkeiten derzeit zurück auf den Verwaltungsausschuss übertragen worden (siehe Beschlussvorlage 20-13100).

 

Die im Folgenden beschriebenen Zuschussanträge fallen damit in die Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses.

 

Bewertung der Verwaltung

 

Die Stadt Braunschweig gewährt Zuschüsse im Bereich der Denkmalpflege. Den jährlichen Fördertopf bilden die Stadt und die Richard Borek Stiftung gemeinsam; er beträgt im Jahr 2020 100.000,00 € (davon 1/3 Richard Borek Stiftung und 2/3 Stadt). Im Jahr 2002 schlossen die Richard Borek Stiftung und die Stadt Braunschweig erstmals eine Vereinbarung über die gemeinsame finanzielle Förderung von Erhaltungsmaßnahmen an privaten oder kirchlichen Baudenkmalen in der Stadt Braunschweig. Die zunächst auf sechs Jahre abgeschlossene Vereinbarung wurde mehrfach, zuletzt 2020, um jeweils weitere sechs Jahre verlängert.

 


Erhaltungsmaßnahmen an Baudenkmalen bedürfen sorgfältiger Planung und fachlich versierter Ausführung. Da die Arbeiten an Unikaten erfolgen, entstehen im Vergleich zu nicht denkmalgeschützten Objekten in der Regel Mehrkosten, die vom Denkmaleigentümer/von der Denkmaleigentümerin zu tragen sind. Die Zuschüsse können helfen, diese Mehrkosten teilweise auszugleichen.

 

Baudenkmale sind wertvolle Geschichtszeugnisse, tragen zur Unverwechselbarkeit und Attraktivität des Stadtbilds bei, sichern Identifikation und Orientierung. Davon profitieren alle und so liegt die Erhaltung der Baudenkmale nicht nur im privaten, sondern auch im öffentlichen Interesse.

 

Es handelt sich um folgende drei Objekte, die durch einen entsprechenden Zuschuss (Stadt und Stiftung) gefördert werden sollen:

 

1.

Schriftsassenhof, Alter Weg 17

- Erneuerung der Dacheindeckung des mittleren Wohnhauses und des Torhauses am Alten Weg -

Zuschuss: 10.000,00 €

 

2.

Wohngebäude, Magnitorwall 11

- Sanierung der Fachwerkfassaden, Beseitigung von Holzschäden -

Zuschuss: 10.000,00 €

 

3.

Wohngebäude, Campestraße 25

- Restaurierung von 9 historischen Fenstern, Erneuerung von 9 Innenfenstern -

Zuschuss: 9.000,00 €


 

 

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