Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-13922

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Der Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren zur Erneuerung der Anschlussstelle Braunschweig-Melverode an der A 36 wird zugestimmt.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Eine Zuständigkeit des Rates ist nicht gegeben. Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich bei der hier vorliegenden Stellungnahme der Stadt Braunschweig im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) zunächst aus § 76 Abs. 3 S. 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 lit. b der Hauptsatzung. Mit Änderung der Hauptsatzung durch Ratsbeschluss vom 24.03.2020 ist die Übertragung auf den Planungs- und Umweltausschuss entfallen. Es besteht daher eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses.

 

Beschreibung der geplanten Maßnahme:

Südlich des Kreuzes BS-Süd liegt an der Schnittstelle der B 4 zur A 36[1] die Anschlussstelle (AS) Melverode. Von Norden kommend gibt es eine höhengleiche Ausfahrt die zur Leipziger Straße (K 29) führt, in Richtung Norden wird der Verkehr vom Kreisverkehr an der Leipziger Straße zur B 4/A 36 über ein Brückenbauwerk geführt. Eine Ab- bzw. Auffahrt in Richtung Süden existiert hier nicht. 

 

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Wolfenbüttel (NLStBV-WF) ist Straßenbaulastträger für die B 4, die A 36 und die Anschlussstelle bis zum Kreisverkehr an der Leipziger Straße. Für die NLStBV-WF besteht für das vor ca. 50 Jahren errichtete Bauwerk Handlungsbedarf, um einem möglicherweise überraschend eintretenden Versagen des Bauwerks verbunden mit Vollsperrung sowohl für den Verkehr auf als auch unterhalb der Brücke vorzubeugen. Geplant ist die Erneuerung der Brücke der AS BS-Melverode einschließlich der Rampen zeitgleich mit der Erneuerung der Brückenbauwerke im Kreuz BS-Süd. 

 

Brücke: Geplant ist ein Ersatz des vorhandenen Überbaus einschl. beider Widerlager und der Mittelstütze zwischen den Gleisen der Stadtbahn. Das neue Bauwerk wird etwas kürzer als der Bestand und als Rahmenkonstruktion ohne Mittelstütze an gleicher Stelle errichtet. Es wird unter Berücksichtigung aktueller Regelwerke eine um ca. 1 m größere lichte Höhe über den Fahrbahnen des motorisierten Individualverkehrs und der Fahrleitung der Stadtbahn bekommen. Auf der Rampe und der neuen Brücke wird der Verkehr zukünftig einstreifig geführt.

 

Fußweg: Parallel zur Ausfahrt führt ein Fußweg vom privaten Grundstück des Autohandels bis zum Kreisverkehr an der Leipziger Straße. Der Weg erschließt ausschließlich das Privatgrundstück des Autohandels, eine Anbindung an die Gärtnerstraße und das Gewerbegebiet Alte Leipziger Straße ist baulich unterbunden. Dieser Weg soll im Rahmen der Umbaumaßnahme bestehen bleiben.

In Höhe der Kurve der Ausfahrt von der B 4/A 36 führt von diesem Weg ein weiterer Weg nach Süden, quert die Ausfahrt mit Umlaufsperren, führt weiter unter der Brücke hindurch bis zum Verbindungsweg, der vom Kreisverkehr an der Leipziger Straße in Richtung Heidberg zur Unterführung unter der A 36 in Höhe der Stadtbahnhaltestelle führt.

Im Bereich der Ausfahrt ist die zulässige Geschwindigkeit zwar auf 50 km/h begrenzt, für Kraftfahrer vermittelt die Straße aber den Charakter einer Autobahn oder autobahnähnlichen Schnellstraße, ein Queren von Fußgängern wird an so einer Stelle nicht erwartet. Der Überweg stellt eine Gefahrenstelle dar. Daher soll dieser Weg im Zuge der Baumaßnahme aufgehoben werden.

 

Verkehrliche Auswirkungen während der Bauzeit: Während der Bauzeit wird die Zufahrt von der Leipziger Straße auf die B 4/A 36 an der AS BS-Melverode gesperrt. Kraftfahrzeuge müssen über die AS BS-Heidberg (Sachsendamm) ausweichen. Die Ausfahrt in Richtung Leipziger Straße/Melverode ist von den Bauarbeiten voraussichtlich nur temporär betroffen. Es muss dann auch hier temporär über die AS BS-Heidberg (Sachsendamm) ausgewichen werden.

 

Verfahren:

Die Stadt Braunschweig als Planfeststellungsbehörde führt auf Antrag der NLStBV-WF ein Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) durch.

 

Die Stadt Braunschweig in Funktion als betroffene Gebietskörperschaft wurde ihrerseits aufgefordert, bis zum 07.09.2020 Stellung zu nehmen. Die vorgesehene Stellungnahme ist der Anlage 1 zu entnehmen. Zur Fristwahrung wurde die Stellungnahme der Planfeststellungsbehörde bereits unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Verwaltungsausschusses übermittelt. Die Planfeststellungsbehörde hat zugesagt, eine davon abweichende Stellungnahme auch nach Fristablauf noch im Verfahren zu berücksichtigen.

 


 

 


[1]  Die von Süden kommende A 36 endet unmittelbar im Bereich der AS BS-Melverode und geht ohne erkennbaren Bruch nahtlos in die B 4 über.

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise