Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 20-13941

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In vielen Städten des Landes, darunter auch in der Braunschweiger Innenstadt, wurden an

bestimmten Stellen, auch im öffentlichen Raum, Gabenzäune „eingerichtet“. An diesen haben Menschen gebrauchte Kleidung, Nahrungsmittel oder andere Dinge des alltäglichen

Gebrauchs für andere Menschen zur freien Mitnahme niedergelegt.

 

Im Stadtbezirk Westliches Ringgebiet haben Menschen in der näheren Vergangenheit im öffentlichen Raum nicht mehr benötigte Sachen zur freien Mitnahme niedergelegt. Zentrale Gabenstellen fehlen bisher.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Welche Voraussetzungen (rechtliche, verkehrsrechtliche) müssen erfüllt sein, damit zentrale Gabenstellen/Gabenzäune im öffentlichen Raum eingerichtet werden können?

 

  1. Wie beurteilt die Verwaltung grundsätzlich die Errichtung von Gabenstellen/
    Gabenzäunen im Westlichen Ringgebiet?

 

  1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung im Zuge der zukünftigen Umgestaltungen von Frankfurter Platz sowie Selenka-Platz dort Gabenstellen/Gabenzäune im öffentlichen Raum zu errichten (vgl. Maßnahmenprogramm)?

 

 

Gez. Stefan Hillger, Fraktionsvorsitzender

 


 

 

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