Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-13024-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der Fraktion B90/GRÜNE vom 6.3.2020 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu Frage 1:

Die Unternehmen bzw. Institutionen haben eigene Parkflächen für die Mitarbeiter und ihre Besucher. Es liegt aber auch in deren Entscheidungsgewalt, diese Parkflächen z. B. zu bewirtschaften. Die Mitarbeiter können nicht verpflichtet werden, die firmeneigenen Parkplätze auch zu benutzen. 

 

Zu Frage 2:

Im Jahr 2015 fand im Zuge eines geplanten Parkraummanagementkonzeptes für das Östliche Ringgebiet eine Erhebung des Parkraums statt. Ein Teilraum umfasste den Bereich zwischen Kastanienallee, Herzogin-Elisabeth-Straße, Helmstedter Straße und den Bahnanlagen. In diesem Teilraum ergeben sich die nebenstehenden Verteilungen der Nutzergruppen[1].

 

Danach zeigt sich eine starke Auslastung des öffentlichen Parkraums, dies aber insbesondere in den Abend- und Nachstunden infolge der Nutzung durch Bewohner. Gleichwohl zeigen sich insbesondere tagsüber auch starke Einflüsse aus Berufs- und Ausbildungsverkehren sowie aus Besucher- und Wirtschaftsverkehren.

 

Zu Frage 3:

Derzeit wird der 3. Bauabschnitt der Georg-Westermann-Allee geplant. Gegenstand der Planung ist die Berücksichtigung aller Aspekte im öffentlichen Raum, wie Fahrbahnen, Gehwege, Bushaltestellen, Bäume, Fahrradabstellmöglichkeiten, Parkplätze, etc. Bei der Straßenplanung geht es aber ausschließlich um die bauliche Umsetzung. Eine Bürgerinformation für den Umbau einer Straße ist daher nicht geeignet, das allgemeine Thema Parken, Parkraummanagement oder Parkraumbeschränkung zu diskutieren.

 

Im Juni 2017 hat die Verwaltung dem Stadtbezirksrat Östliches Ringgebiet einen Vorschlag (Drucksache 1704585) zu einem Parkraummanagementkonzept (hier westlich des Rings) vorgestellt. Dieser Vorschlag wurde seinerzeit sehr kontrovers diskutiert und mit Drucksache 180663702 hat die Verwaltung die Bedenken des Stadtbezirksrates aufgegriffen und das weitere Vorgehen erläutert. Danach ist vor der weiteren Betrachtung kleinräumiger Parkraumkonzepte eine grundlegende, stadtweite Richtungsentscheidung zum ruhenden

Verkehr erforderlich. Diese Richtungsentscheidung wird im Rahmen des Mobilitätsentwicklungsplanes (MEP), der sich derzeit in Bearbeitung befindet, erarbeitet.


 

 


[1]  Quelle: SHP Ingenieure – Präsentation „Parkraummanagementkonzept im östlichen Ringgebiet/Stadtbezirk 120“ im Congress-Saal der Stadthalle am 22.6.2015

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