Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-13970
Grunddaten
- Betreff:
-
Ideenportal - Fußgängerüberweg an der Querumer Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat; 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Hornung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
|
Anhörung
|
|
|
|
10.09.2020
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Planungs- und Umweltausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
16.09.2020
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz:
Eine Zuständigkeit des Rates ist nicht gegeben. Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich zunächst aus § 76 Abs. 3 S. 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 a der Hauptsatzung. Die Querumer Straße ist von überbezirklicher Bedeutung, für die der Planungs- und Umweltausschuss beschlusszuständig wäre. Mit Änderung der Hauptsatzung durch Ratsbeschluss vom 24.03.2020 ist die Übertragung auf den Planungs- und
Umweltausschuss entfallen. Es besteht daher eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
Anlass:
Über die Ideenplattform im Beteiligungsportal „mitreden“ wurde folgende Idee für die Querumer Straße eingebracht (https://www.mitreden.braunschweig.de):
„Sehr geehrte Damen und Herren,
seit nun mehr über fünf Jahren leben wir in einer kleinen Seitenstraße der Querumer Straße.
Vor fast genauso langer Zeit wurde auf einem Grünstreifen parallel zur Querumer Straße von der Stadt Braunschweig eine Kita errichtet, welche von der AWO betrieben wird. Es sei kurz angemerkt, dass es sich hier um eine ganz ausgezeichnete Einrichtung handelt, in der viele Kinder nicht nur ihre tägliche Betreuung finden, sondern Kinder wie auch Eltern neue Freunde um eine gemeinsame Zeit miteinander zu verbringen.
Wie viele andere Eltern müssen auch wir werktags mindestens zwei Mal mit unserem Kind die besagte Querumer Straße überqueren um in die Kita zu gelangen. Leider ist es jeden Tag aufs Neue eine Herausforderung in Höhe der Kita die Straße zu queren. Zum einen macht die Querumer Straße genau dort einen Bogen und im Sommer wird die Sicht durch Bewuchs erschwert. Zum anderen ist der Verkehr extrem stark.
Dies ist ganz besonders zu merken, wenn die A 2 in Richtung Hannover wieder einmal gesperrt ist. Eine offiziell ausgeschilderte Umleitung führt nicht von der Bevenroder Straße gerade auf die Fridrich-Voigtländer-Straße, sondern über die ohnehin sehr marode Querumer Straße. Unserer Meinung nach wird auf der Querumer Straße übermäßig schnell gefahren. In der jüngsten Vergangenheit gab es an der von mir beschriebenen Stellen min. zwei Unfälle.
Aufgrund das nachweisbaren hohen Frequentierung dieses Überweges durch Schulkinder, ältere Menschen die den Friedhof Gliesmarode besuchen, Spaziergänger und natürlich Eltern die ihre Kinder in die Kita bringen müssen, wünschen wir uns einen Fußgängerüberweg, besser noch eine Ampel mit Bedarfsschaltung und eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Eine entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung wurde so an der Kita Hondelage (Hegerdorfstraße) bereits vorbildlich eingerichtet. Bereits Anfang 2019 gab es eine Anfrage an die Stadt Braunschweig, an der von mir beschriebenen Stelle eine Fußgängerampel einzurichten (Drucksache 17-05765-01), diese wurde leider mit der Umsetzung einer nicht zusammenhängenden Alternativmaßname abgelehnt.
Die örtliche Gegebenheit zeigt einen stark ausgetretenen Weg von der Joseph-Fraunhofer-Straße über die Rasenfläche zum Efeuweg. Dieser Weg scheint dahingehend durch die Stadt Braunschweig akzeptiert worden zu sein, als dass die Bepflanzung der Stadt Braunschweig in Höhe des Trampelpfades regelmäßig ausgespart wird. Weiter wurde Mitte März 2020 eine Sperrfläche auf der Querumer Straße in Höhe der Ferdinand-Spehr-Straße installiert. Dies zeigt offensichtlich, dass auch die Stadt Braunschweig einen Handlungsbedarf an der von mir beschriebenen Stellen besteht. Aber leider nicht konsequent sonders nur kleckerweise. Wir freuen uns über die Umsetzung.“
Dieses Anliegen hat die erforderliche Mindestunterstützerzahl von 50 erreicht.
Verfahren zur Ideenplattform:
Das Verfahren zum Umgang mit Ideen aus der Ideenplattform ist in der Vorlage zur Einführung des Beteiligungs-Portals (DS-17-03606, beschlossen in der Fassung der Vorlage 17-03606-01) wie folgt beschrieben: „Vorschläge, die diese Voraussetzung [Anmerkung: ausreichende Unterstützerzahl] erfüllen, werden durch die fachlich zuständigen Organisationseinheiten inhaltlich geprüft und einer Bewertung durch den zuständigen Stadtbezirksrat (bei bezirklichen Vorschlägen) oder den zuständigen Fachausschuss zugeführt. Bezirkliche Vorschläge können im Rahmen der Budget-Hoheit der Stadtbezirksräte umgesetzt werden. Auch bei anderen Vorschlägen könnte - nach einem positiven Votum des Fachausschusses - eine Umsetzung sofort erfolgen, wenn die Finanzierung aus vorhandenen Ansätzen möglich ist. Falls notwendige Haushaltsmittel nicht vorhanden sind, ist eine abschließende Entscheidung innerhalb des nächsten Haushaltsplanaufstellungsverfahrens grundsätzlich erforderlich.“
Prüfung und Bewertung
Da die Querumer Straße, auf Höhe der Ferdinand-Spehr-Straße, wie beschrieben sehr unübersichtlich ist und auf der Ostseite der Querumer Straße sich zudem kein Fußweg befindet, ist an dieser Stelle keine Querung vorgesehen. Die Schulwegempfehlung sieht eine Querung der Querumer Straße auf Höhe der Paul-Jonas-Meier-Straße vor, diese führt direkt zur Schule und zu den Einkaufsmöglichkeiten. Hier steht eine Querungshilfe zur Verfügung.
Gleichwohl kann die Verwaltung das vorgetragene Anliegen einer weiteren Querungshilfe nachvollziehen.
Um eine grundlegende Verbesserung der Verkehrssituation in den Straßen Querumer Straße/Bevenroder Straße/Friedrich-Voigtländer-Straße zu erreichen, wird zurzeit, auf Grundlage eines Ratsauftrags, ein Planungsauftrag ausgeschrieben. In diesem Rahmen wird die Verwaltung sich auch diesem Anliegen zuwenden und eine weitere Querungsmöglichkeit untersuchen.
Um Haushaltsmittel sinnvoll einzusetzen wird aus diesem Grund jedoch von kurzfristigen Umbaumaßnahmen abgesehen, welche bei der Errichtung einer Querungshilfe bzw. einer Lichtsignalanlage o. ä., mit angrenzender Aufstellfläche und Gehwegerschließung anfallen würden.
