Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-13899

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

1. Dem Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Braunschweig e.V. (AWO) wird für das Jahr 2020

    neben der mit dem Haushaltplan 2020 beschlossenen Zuwendung i. H. v. 229.000 € eine

    zusätzliche Zuwendung im Rahmen der Projektförderung als Fehlbetragsfinanzierung in

    Höhe von 38.640,66 € gewährt.

 

2. Der AWO wird für die Miet- und Betriebskosten für den zusätzlichen Frauenhausstandort  

    ein verdeckter Zuschuss von zur Zeit  255.235,20 €/Jahr gewährt.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Jahr 2017 wurde das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul – Konvention) von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert und ist seit 1. Februar 2018 in Deutschland geltendes Recht. Demnach sind Schutzunterkünfte in ausreichender Zahl zu ermöglichen, wobei ein Platz pro 10.000 Einwohner als ausreichend erachtet wird.

 

Bereits im vergangenen Jahr wurde die Zuwendung an die AWO aufgestockt, um durch die Anmietung einer zusätzlichen Wohnung die Platzzahl für Frauen von 10 auf 12 zu erhöhen.

 

Zur Umsetzung der Istanbul – Konvention wurde gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Pandemie in Vorbereitung auf einen möglichen Anstieg von häuslicher Gewalt die benötigte Platzzahl neu bewertet und die Kapazitäten des Frauenhauses nochmals erweitert, um im Bedarfsfall ausreichend geschützten Wohnraum für betroffene Frauen und deren Kinder zur Verfügung stellen zu können. Dazu stellt die Stadt der AWO ein zusätzliches Gebäude zur Verfügung.

 

Bereits zum 1. April 2020 konnte eine zusätzliche Wohnung mit 4 Plätzen für Frauen und deren Kinder in Betrieb genommen werden.

 

Durch den Betrieb des zusätzlichen Standortes sind die Ausgaben für das Frauenhaus gestiegen und können nicht durch die bereits beschlossene Zuwendung gedeckt werden. Hier ist ein Fehlbetrag i. H. v. 38.640,66 entstanden.

 

Der Zuwendungsgewährung liegen folgende Eckdaten zu Grunde

 

Zuwendungsart:

Projektförderung

 

Finanzierungsart:

Fehlbedarfsfinanzierung

 

Kosten und Finanzierung

 

Antragssumme/Fehlbetrag :  267.640,66 € davon Fehlbetrag 38.640,66 €

 

Gesamtkosten:    458.854,00 €

 

Einnahmen:

Spenden/Bußgelder:        35.089,00 €

Landeszuwendung:    135.900,00 €

Eigenmittel:       12.146,00 €

städtische Zuwendung:   229.000,00 €

städtische Zuwendung Ausstattung          8.078,34 €

städtische Zuwendung nachfinanziert:   38.640,66 € 

 

Gesamteinnahmen:     458.854,00 €

 

Entsprechende Haushaltsmittel zur Deckung des Fehlbetrages werden aus dem Budget des Fachbereich 50 zur Verfügung gestellt.
 

Der entsprechende Zuschussbedarf für 2021 wurde bereits durch die Verwaltung im Rahmen der Haushaltsplanung berücksichtigt.

 

Der AWO werden Räumlichkeiten mit einer Fläche von ca. 122 m² in dem Gebäude für den zusätzlichen Standort des Frauenhauses Braunschweig kostenlos zur Verfügung gestellt. Bedingt durch den Betrieb des Frauenhauses in dem Gebäude können die übrigen Räumlichkeiten zum Schutz der Frauen und deren Kinder keiner anderen Nutzung zugeführt werden.

 

Die Stadt Braunschweig hat das Gebäude mit einer Gesamtfläche von 1.412,40 m² bereits zum 01.08.2016 (Vertragslaufzeit bis zum 31.07.2028) angemietet, so dass keine zusätzlichen Kosten entstehen. Die mtl. Miet- und Betriebskosten belaufen sich für die Gesamtfläche aktuell auf 21.269,60 €.

 

Die Ausstattung der Räumlichkeiten ist durch Spenden und einen weiteren städtischen Zuschuss über 8.078,34 € erfolgt. Diese städtischen Mittel wurden durch die Gefahrenabwehrleitung aus dem außerplanmäßigen 10,0 Mio. Budget im Rahmen der Corona-Pandemie zur Verfügung gestellt.


 

 

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